Frühe Marktzutritte im Arzneimittelsektor

Anreize, Ausgestaltung und kartellrechtliche Bewertung

2016. 243 S.
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Beschreibung

Nach den Erkenntnissen der Sektoruntersuchung-Pharma nutzen Arzneimittelhersteller eine Vielzahl patentrechtlicher Werkzeuge, um den Wettbewerb mit Generikaherstellern zu verzögern oder zu verhindern. Zu diesen Werkzeugen zählt die Kommission auch sog. Vereinbarungen über einen frühen Marktzutritt (Early Entry Agreements). Der Begriff des frühen Marktzutritts bezeichnet die (entgeltliche) Zulassung von Generikaherstellern zu Arzneimittelmärkten nur kurze Zeit vor Ablauf der Originalpräparatepatente. Aufbauend auf den Feststellungen der Sektoruntersuchung unterzieht die Arbeit die Strategie früher Marktzutritte einer kartellrechtlichen Überprüfung. Sie gelangt hierbei zu dem Ergebnis, dass frühe Marktzutritte als Patentauslaufstrategien mit Blick auf das Kartell-, Behinderungs- und Diskriminierungsverbot nicht zu beanstanden sind. Infolge ihrer hohen Relevanz für die spätere Struktur von Arzneimittelmärkten unterfallen frühe Marktzutritte jedoch der Zusammenschlusskontrolle und bilden überdies einen der bislang seltenen Anwendungsfälle des Markstrukturmissbrauchs.

Inhaltsübersicht

Einleitung

Kapitel 1: Einführung

Die Sektoruntersuchung-Pharma der Europäischen Kommission – Problemdarstellung – Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes – Gang der Darstellung und Ausblick auf die Untersuchungsergebnisse

Kapitel 2: Rechtliche Einordnung und wirtschaftlicher Hintergrund

Rechtliche Einordnung und Vertragsinhalt – Wirtschaftlicher Hintergrund – Die Bedeutung des Marktzutrittszeitpunkts im Arzneimittelsektor

Kapitel 3: Kartellrechtliche Würdigung

Die kartellrechtliche Bewertung früher Marktzutritte in den USA – Frühe Marktzutritte als Gegenstand kartellrechtlicher Marktverhaltenskontrolle – Frühe Marktzutritte als Gegenstand kartellrechtlicher Marktstrukturkontrolle

Kapitel 4: Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

Stichwortverzeichnis

Pressestimmen

»Unabhängig davon, dass den Rezensenten nicht alle Thesen Dworschaks überzeugen, handelt es sich um eine sehr gelungene, durchaus anregende und auch sprachlich überzeugende Arbeit, die die noch am Anfang stehende Diskussion über die kartellrechtliche Einordnung von Vereinbarungen früher Marktzutritte befruchten wird.« Dr. Hermann Deichfuß, in: Neue Zeitschrift für Kartellrecht, Heft 12/2016

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