Freiraumschutz und Innenentwicklung

Das Verhältnis von Freirauminanspruchnahme und Innenentwicklung vor der Forderung nach ökologischem Bauen

2000. 533 S.
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ISBN 978-3-428-09863-7
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ISBN 978-3-428-49863-5
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Beschreibung

Eine wichtige Zukunftsfrage unserer Gesellschaft ist der verantwortliche Umgang mit dem ständig knapper werdenden Raum außerhalb geschlossener Siedlungen, dem sogenannten Freiraum. Freiraum wird durch Freirauminanspruchnahme bedroht, worunter im planungsrechtlichen Sinn die Schaffung von Baurechten im Freiraum zu verstehen ist. Gemeinden schaffen im Freiraum Baurechte durch Bebauungspläne und sonstige städtebauliche Satzungen. Die Vorgaben und Möglichkeiten der Innenentwicklung geraten dabei leicht aus dem Blick.

Innenentwicklung ist die von der Gemeinde insbesondere mit den Mitteln des Bauleitplanungsrechts gesteuerte Unterbringung neuen Flächenbedarfs für bauliche Nutzungen innerhalb geschlossener Siedlungen. Gegenstände der Innenentwicklung sind vor allem Baulücken- und Ruinengeländenutzung und Sanierung ungenutzten Bestandes.

Für das Verhältnis von Freirauminanspruchnahme und Innenentwicklung ist eine Vielzahl von Regelungen von Bedeutung. Vor allem das Staatsziel Umweltschutz, die bauplanungsrechtliche Bodenschutzklausel und das naturschutzrechtliche Vermeidungsgebot sind Gegenstand eingehender Betrachtung.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: A. Einleitung: Einführung in das Thema - Zusammenhänge zwischen Freiraumbebauung und zentralen Umweltproblemen - Die Begriffe Freirauminanspruchnahme und Innenentwicklung - Forderungen ökologischen Planens und Bauens - Verhältnis von Innenentwicklung und Freirauminanspruchnahme in tatsächlicher Hinsicht - B. Stellung und Aufgaben der Gemeinde im Bereich des Bauwesens: Verfassungsrechtliche Stellung der Gemeinde - Einfachgesetzliche Stellung der Gemeinden im Bauwesen - C. Rechtliche Vorgaben für das Verhältnis von Freirauminanspruchnahme und Innenentwicklung: Allgemeines - Völkerrecht - Europarecht - Bundesverfassungsrecht - Landesverfassungsrecht - Raumordnungsrecht - Bauplanungsrecht (ohne Bodenschutzklausel) - Bodenschutzklausel - Bauordnungsrecht - Naturschutzrecht - Forstrecht - Bodenschutzgesetz - Wasserrecht - Immissionsschutzrecht - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Großbauten - Abgabenrecht - Subventionsrecht - Fehlerfolgen rechtswidriger Freirauminanspruchnahme - D. Gesetzgebungsvorschläge zur Neuregelung des Verhältnisses von Freirauminanspruchnahme und Innenentwicklung: Gesetzgebungsvorhaben Umweltgesetzbuch - Sonstige Regelungsmöglichkeiten - E. Möglichkeiten der Innenentwicklung und deren Umsetzung durch die Gemeinde: Allgemeines - Innenentwicklung durch Baulückenschließung - Ruinengeländebebauung - Beseitigung von Minderbebauung - Aufstockung - Anbau - Ausbau - Sanierung bzw. Modernisierung ungenutzter Wohnbebauung - Wiedernutzung von Gewerbe- und Industriebrachen - Konversion ehemaliger Militärstandorte - Verkehrsflächenbebauung - Wochenendhausgebiete - Kleingartenbebauung - F. Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeit - Literaturverzeichnis - Stichwortverzeichnis

Pressestimmen

»Im folgenden soll ein ambitioniertes Werk vorgestellt werden, das reich an Details ist, gründlich recherchiert wurde und zudem den roten Faden nie verliert. Der Autor Thorsten Franz, manchem Leser des Schnellbriefs vielleicht bereits als Kommentator des Hessischen Naturschutzgesetzes bekannt, stellt die verschiedenen Facetten des Freiraumschutzes aus rechtlicher Sicht dar. [...] Dieses Buch ist nicht nur für KommunalpolitikerInnen wichtig, damit sie mit Phantasie, Kenntnis und Elan der weiteren Bodenversiegelung entgegenwirken können, sondern auch für alle, die mit der kommunalen (Bauleit-)planung im weitesten Sinne zu tun haben. [...] Andererseits muss man dem Verlag gegenüber honorieren, dass er diese Dissertation in einer renommierten Schriftenreihe veröffentlicht hat und damit dazu beiträgt, dass dieses Werk nicht im akademischen Elfenbeintum Staub ansetzt, denn dort sollte es mit Sicherheit nicht verweilen!« Rechtsanwalt Martin Stichel, in: Recht der Natur Schnellbrief, 90/2000

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