Fehler im Gesetzgebungsverfahren

Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung einer allgemeinen Fehlerfolgenlehre

2023. 372 S.
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ISBN 978-3-428-18763-8
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ISBN 978-3-428-58763-6
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Beschreibung

Für demokratische Rechtssysteme ist das rechtlich institutionalisierte Verfahren zentraler Baustein. Das Gesetzgebungsverfahren, dessen überragende Bedeutung sich nicht zuletzt aus der abstraktgenerellen Wirkung seines Verfahrensproduktes speist, behandelt das Grundgesetz jedoch in nur wenigen Artikeln. Zu den Folgen von Verfahrensfehlern bezieht es keine ausdrückliche Stellung. Die Arbeit nimmt sich dieser Ausgangslage an, indem sie grundlegend, insbesondere auf einem verfahrenstheoretischen Fundament, die grundgesetzlichen Anforderungen an das Gesetzgebungsverfahren analysiert. In einem zweiten Schritt wird zunächst abstrakt die Fehlerfolge eines Verfahrensfehlers im Spannungsfeld von Rechtssicherheit und Rechtmäßigkeitsrestitution hergeleitet und sodann an ausgewählten Beispielen bestimmt. Hierbei wird nicht nur die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kritisch analysiert, sondern auch der Blick geweitet, indem der Bogen zu einer allgemeinen Fehlerfolgenlehre gespannt wird.

Inhaltsübersicht

A. Einleitung
Problemaufriss – Fragestellung – Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – Forschungsstand – Gang der Untersuchung

B. Grundlagen des Gesetzgebungsverfahrens
Verfahren der Gesetzgebung – Recht des Gesetzgebungsverfahrens – Äußerer und innerer Verfahrensbereich – Verfahrensbeteiligte und ihre politische Rationalität – Funktionen des Gesetzgebungsverfahrens

C. Tatbestand des Verfahrensfehlers
Grundlegende Verortung – Typologien der Verfahrensfehler – Verfahrensfehler in der Praxis – Heilbarkeit von Verfahrensfehlern

D. Fehlerfolgen von Verfahrensfehlern
Entwicklung handlungsformspezifischer Fehlerfolgenlehren – Grundlagen – Nichtigkeitsdogma und Vernichtbarkeitsthese – Bestimmung der Fehlerfolge bei Verfahrensfehlern

E. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Stichwortverzeichnis$-

Pressestimmen

»Helbig hat eine – in Argumentation und Duktus – äußerst gediegene, ordentliche und absolut unprätentiöse Arbeit vorgelegt. Und obgleich er nicht so vermessen gewesen ist, sich eine regelrechte ›Gesetzgebungsfehlerlehre‹ anzumaßen kommt das, was er vorgelegt hat, einer solchen doch verdächtig nahe!« Dr. Michael Fuchs, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 4/2024

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