Entscheidung in eigener Sache
2006. 241 S.
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ISBN 978-3-428-12140-3
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Beschreibung

"Entscheidung in eigener Sache" ist ein juristischer wie politischer Kampfbegriff, der unter anderem stets bei der Festsetzung der Abgeordnetendiäten genannt wird. Die rechtswissenschaftliche Literatur hat diesem bislang kaum Konturen verliehen. Dennoch verbindet sie Rechtsfolgen mit ihm.

Thilo Streit legt dar, dass der Begriff juristisch nicht operationabel ist: Dieser ist mit den Termini "Interessenkollision" und "Befangenheit" verbunden, welche nur bei Exekutive und Judikative Sinn machen. Eine Übertragung auf Parlamentsmitglieder hingegen bringt ein erhebliches Fehlverständnis von parlamentarischer Demokratie zum Ausdruck - deren Ethos eben gerade im Entscheiden in eigener Sache liegt.

Anhand einer verfassungsrechtlichen und -theoretischen Analyse stellt der Autor klar, dass es sich bei den problematischen Entscheidungen um "Entscheidungen mit strukturellem Kontrolldefizit" handelt. Dieser Begriff ist deutlich treffender als "Entscheidung in eigener Sache". Er erfasst die Problemstellung besser und demokratiefreundlicher. Zugleich enthält er auch ein Problemlösungsprogramm. Der Verfasser geht auf verschiedene Lösungsmöglichkeiten ein, wobei er insbesondere für unabhängige, beratende Sachverständigenkommissionen votiert.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: 1. Teil: Hinführung zum Thema - 2. Teil: Inhalte des Begriffs der "Entscheidung in eigener Sache": Die Definition der "Entscheidung in eigener Sache" - Unter die Begrifflichkeit subsumierte Sachverhalte - Stellungnahme zu den subsumierten Sachverhalten - 3. Teil: Verfassungsrechtliche und verfassungstheoretische Grundlagen der "Entscheidung in eigener Sache": Vom Grundgesetz vorgesehene Regelungszuständigkeiten des Parlaments "in eigener Sache" - Verfassungsrechtliche Einwände gegen eine Entscheidungszuständigkeit des Parlaments "in eigener Sache" - 4. Teil: Die Entscheidung mit strukturellem Kontrolldefizit: Bestandsaufnahme - Definition der problematischen Entscheidungen - Der Begriff der "Entscheidung mit strukturellem Kontrolldefizit" - 5. Teil: Verfassungs- und rechtspolitische Antworten: Wirksamkeit von Entscheidungen erst für die nächste Legislaturperiode (27th Amendment) - Beratende und beschließende Kommissionen - Indexierung staatlicher Leistungen im Rahmen der Politikfinanzierung - Liegefristen - Judicial Activism - Erweiterung von Klagemöglichkeiten und Intensivierung präsidentieller Prüfung - Ergebnis und verfassungspolitischer Vorschlag - Ausblick - Verzeichnis der verwendeten Literatur - Sachwortverzeichnis

Pressestimmen

»Resümierend läßt sich festhalten: Verf. legt eine klar strukturierte, sprachlich komprimierte und argumentativ stringente Untersuchung vor, die nicht zuletzt auch wegen ihrer ambitionierten rechtspolitischen Vorschläge Beachtung verdient. Die plausibel begründeten Ergebnisse der Untersuchung müssen dabei nicht auf das Parlamentsrecht beschränkt bleiben. Sie lassen sich mit entsprechenden aufgabenspezifischen Modifikationen möglicherweise auch für andere Bereiche kollektiven Entscheidens fruchtbar machen, die auf offen-pluralistischer Entscheidungsfindung beruhen. Dies gilt vor allem für Selbstverwaltungsorgane, die namentlich im Bereich grundrechtlich-autonomer Selbstverwaltung (z. B. Hochschulen) im Rahmen kollektiver Entscheidungsstrukturen per se eigene Interessen zu verwalten haben.« Dr. Klaus Ferdinand Gärditz, in: Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter, 4/2007

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