Enteignung für Rohrleitungsvorhaben

Gemeinwohlbezug, Gemeinwohlkonkretisierung und Gemeinwohlsicherung bei der Enteignung zugunsten Privater

2022. 218 S.
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ISBN 978-3-428-18588-7
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ISBN 978-3-428-58588-5
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Beschreibung

Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen der privatbegünstigenden Enteignung mit spezifischem Blick auf Rohrleitungsvorhaben. In kritischer Würdigung der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung und unter Berücksichtigung bisher nicht behandelter Aspekte und bestehender offener Fragen wird der ›topos‹ privatbegünstigende Enteignung einer allgemeinen Analyse unterzogen. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass strengere Anforderungen als bei Enteignungen zugunsten der öffentlichen Hand verfassungsrechtlich nicht geboten sind. Insbesondere erhöhte Bestimmtheitsanforderungen sind nicht zu stellen. Im Übrigen präsentiert die Untersuchung neue Differenzierungen und genauere Handlungsanweisungen, etwa zu den Destinatären des Gemeinwohls oder der Ausgestaltung von Enteignungsgesetzen. Die dauerhafte Sicherstellung des Gemeinwohlbezugs begreift die Arbeit inhaltlich als Frage der Risikoabwehr und plädiert für ein einzelfallabhängiges Sicherungsprogramm.

Inhaltsübersicht

A. Einleitung
B. Spielarten der Enteignung:
Enteignungsbegriff – Enteignung auf dem Gebiet des Rohrleitungsbaus: Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit – Gesetzliche Grundlage: Nebeneinander von Legal- und Administrativenteignung – Enteignung »zugunsten Privater«
C. Einfachgesetzliche Grundlagen für Enteignungen auf dem Gebiet des Rohrleitungsbaus: Enteignung nach dem Energiewirtschaftsgesetz – Rohrleitungsbau und Landesrecht
D. Enteignung zugunsten Privater im Lichte der Rechtsprechung: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. März 1981 (Gondelbahn) und Sondervotum Böhmers, BVerfGE 56, 266 – Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 1984 (Energiewirtschaftsgesetz), BVerfGE 66, 248 – Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 1987 (Prüfgelände Boxberg), BVerfGE 74, 264 – Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2013 (Garzweiler), BVerfGE 134, 242 – Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2016 (NRWRohrlG) – Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 2017 (BWEthylRohrlG) – Aktueller Befund
E. Verfassungsrechtliche Voraussetzungen der Enteignung zugunsten Privater: Terminologisches Spektrum – Allgemeinwohl – Formelle Anforderungen an Enteignungsgesetze – Nachhaltigkeit des Gemeinwohlbezugs – Enteignungsrechtliche Verhältnismäßigkeit
F. Zusammenfassung in Thesen
Literatur- und Sachwortverzeichnis

Pressestimmen

»Ein besonderes Verdienst der Untersuchung und ein entscheidender Impuls für enteignungsrechtliche Debatten besteht darin, die Aufmerksamkeit stärker auf die allgemeinen verfassungsrechtlichen Anforderungen, die von einer vermeintlichen Sonderstellung der Enteignung zugunsten Privater gelegentlich überlagert zu werden drohen, zu lenken – insbesondere auf das Gesetzmäßigkeitsgebot und den (dauerhaften) Gemeinwohlbezug. Carstensen leistet damit einen wichtigen Beitrag zur verfassungsrechtlichen Durchdringung der Enteignung.« Dr. Boas Kümper, in: Die Öffentliche Verwaltung, 3/2023

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