Einmanngesellschaften im deutschen und europäischen Gesellschaftsrecht
2004. 314 S.
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ISBN 978-3-428-11129-9
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ISBN 978-3-428-51129-7
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ISBN 978-3-428-81129-8
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Beschreibung

Die Frage nach der Zulässigkeit der Einmanngesellschaft läßt sich nur beantworten, wenn man die Grundstrukturen des Verbandsrechts erforscht. Denn sie ist bei den Kapitalgesellschaften unangefochten anerkannt, während sie bei den Personengesellschaften bisher nicht entstehen konnte. Das für Gesamthandsgesellschaften geltende Prinzip der Anwachsung sieht vor, daß das Gesellschaftsvermögen dem letzten Gesellschafter als sein Alleinvermögen anwächst. Das Europarecht in Form der EWIV hat diesen Grundsatz durchbrochen.

Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor, welche dogmatischen Begründungsmuster für die Diskrepanz bestehen. Dabei klärt er auch, ob die Anerkennung von Einmannpersonengesellschaften praktisch geboten ist. Werner Nägel kommt zu dem Ergebnis, daß es angesichts der Haftungsverfassung der Gesamthand unnötig ist, die Einmanngesellschaft als Dauereinrichtung zuzulassen. Das Anwachsungsprinzip führt aber zu rechtstechnischen Schwierigkeiten, wenn die Fortführung der Gesellschaft mit neuen Anteilseignern beabsichtigt wird. Dies rechtfertigt es, für einen begrenzten Zeitraum die Gesellschaft als Einmannpersonengesellschaft bestehen zu lassen.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: § 1 Einführung: Dogmatische Zielsetzung - Das Recht der Einmanngesellschaft im Europäischen Kontext - Praktische Bedeutung und praktisches Bedürfnis - Methoden - Die Reichweite des Gesellschaftsrechts - Die "Einmanngesellschaft" als Teil des Gesellschaftsrechts - Die gesetzespositivistische Abgrenzung zwischen juristischen Personen und Gesamthand - § 2 Bestandsaufnahme: Die Einmanngesellschaft im Recht der Gesamthand - Die Einmanngesellschaft im Recht der juristischen Person - § 3 Die Zulassung der Einmanngesellschaft de lege lata - die Einordnung der Gesamthandsgesellschaften als juristische Personen: Die strukturellen Unterscheidungsmerkmale zwischen Gesamthand und juristischer Person - Die fehlende Rechtsfähigkeit der Gesamthandsgesellschaften - Die fehlende Registereintragung der Gesamthandsgesellschaften - Die fehlende Feststellung juristischer Persönlichkeit durch den Gesetzgeber - Die Zulässigkeit der Anerkennung juristischer Personen im Wege der Rechtsfortbildung - Rechtspraktische Vernünftigkeit der Einordnung der Gesamthandsgesellschaften als juristische Personen? - Ergebnis - § 4 Die Zulassung der Einmanngesellschaft de lege ferenda - die Einmanngesellschaft in Form der Einmann-Gesamthand: Das praktische Bedürfnis der Zulassung auf bestimmte Zeit - Die praktischen Probleme der Zulassung auf bestimmte Zeit - Ergebnis - § 5 Zusammenfassung - Literaturverzeichnis, Sachwortverzeichnis

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