Eigentumserwerb nach Schuldrecht?

Ein Plädoyer für eine teleologische Extension von § 937 BGB

2023. 385 S.
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Beschreibung

Ist der Vindikationsanspruch erloschen, nicht mehr durchsetzbar oder ausgeschlossen, können Eigentum und Besitz dauerhaft auseinanderfallen, wenn der Eigentümer seine dingliche Berechtigung nicht einbüßt – es entsteht ein dominium sine re. Dieser nicht zuletzt aufgrund der einhergehenden Folgeproblematiken wenig erstrebenswerte Rechtszustand kann unter anderem auf die Verjährung des Vindikationsanspruchs (§ 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB), die Zusendung unbestellter Ware (§ 241a Abs. 1 BGB) und das Verlangen von Schadensersatz anstatt des Vindikationsanspruchs (§ 281 Abs. 1 BGB) zurückgehen. Der Autor untersucht sämtliche zu den genannten Fällen diskutierten Ansätze zur Auflösung des dominium sine re und verwirft diese überwiegend als nicht überzeugend. In diesem Zusammenhang wird die teleologische Extension von § 937 BGB als alternativer Lösungsansatz erarbeitet, der das dominium sine re mittels Eigentumserwerbs zugunsten des redlichen Besitzers eindämmen soll.

Inhaltsübersicht

Einleitung

1. Das Phänomen des dominium sine re

Begriffsbestimmung – Fallkonstellationen, die zu einer dauerhaften Trennung von Eigentum und Besitz führen können – Gründe für die Vermeidung des dominium sine re

2. Exkurs: Das dominium sine re im Kontext der Verjährung
Dauerhafte Trennung von Eigentum und Besitz durch Verjährung im Immobiliarsachenrecht – Dauerhafte Trennung von Eigentum und Besitz durch Verjährung im Mobiliarsachenrecht – Fazit

3. Die Konstellation der »Chorarchiventscheidung« des BGH – Lösungsvorschläge zur Vermeidung
des dominium sine re

Schadensersatz statt der Vindikation – Ermittlung der Schadenshöhe – Wege zur Auflösung eines dominium sine re nach Anwendung des § 281 BGB auf den Vindikationsanspruch

4. Das dominium sine re als Resultat des Verbraucherschutzes – § 241a BGB
Billigende Inkaufnahme des dominium sine re durch den Gesetzgeber? – Lösungsvorschläge zur Vermeidung des dominium sine re im Kontext des § 241a BGB

Fazit: Die wesentlichen Untersuchungsergebnisse in Thesen

Literatur- und Stichwortverzeichnis

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