Dopingkontrollen im Konflikt mit allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Datenschutz
2011. 745 S.
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ISBN 978-3-428-13349-9
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Beschreibung

Johannes Niewalda widmet sich der Frage nach der Vereinbarkeit der gängigen Dopingkontrollbestimmungen des NADA-Codes 2008 mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und den Rechtsgrundlagen des Datenschutzes. Der Verfasser zeigt auf, dass sowohl das allgemeine Persönlichkeitsrecht als auch das BDSG von den Sportvereinigungen wie auch von den Sponsoren bei der Durchführung von Dopingkontrollen und beim Umgang mit deren Ergebnissen zu beachten sind. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die damit verbundenen Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Verwendung personenbezogener Daten nicht zur Unzulässigkeit der Dopingkontrollmaßnahmen führen, sofern diese auf einen verhältnismäßigen Umfang begrenzt bleiben. Gleichzeitig werden einzelne Bestimmungen des NADA-Codes aufgezeigt, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Sportler unzulässig beeinträchtigen oder zum geltenden Datenschutzrecht im Widerspruch stehen.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: A. Dopingkontrollsystem und Persönlichkeitsrecht - B. Bedeutung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts für die Unterwerfung unter das Dopingkontrollregime und die Verwertung von Verfahrensergebnissen für Verbands- und Sponsorenentscheidungen: Unterwerfung unter das Dopingkontrollregime als Aufnahme-, Teilnahme- und Fördervoraussetzung - Verwertbarkeit personenbezogener Informationen für Verbandsentscheidungen - Kündigung von Sponsorenverträgen auf der Grundlage von Verbandsentscheidungen in Dopingangelegenheiten - C. Vereinsgerichtliche, schiedsgerichtliche und gerichtliche Kontrolle von Anti-Doping-Maßnahmen der Verbände: Vereinsgerichtliche Kontrolle - Schiedsgerichtliche Kontrolle - Gerichtliche Kontrolle - D. Untersuchung der einzelnen Anti-Doping-Maßnahmen anhand des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Datenschutzgesetze: Das Dopingverbot - Dopingkontrolle mittels Kontrolle des äußeren Erscheinungsbildes - Die Dopingkontrolle per Urinprobe - Dopingkontrolle per Blutprobe - Abnahme von DNA-Proben - Erfassung der Athleten als Vereinsmitglieder, in Wettkampfteilnehmerlisten, zur Erstellung von Kaderlisten und in Testpoollisten - Verpflichtung der Athleten zur lückenlosen Bekanntgabe ihres Aufenthaltsortes - Weiterleitung der Aufenthaltsdaten an die Kontrollunternehmen - Die Obliegenheit zur Erwirkung einer Medizinischen Ausnahmegenehmigung - Die Probenanalyse - Aufbewahrung und Weiterleitung von Proben nach erfolgter Analyse, insbesondere Aufbewahrung zu Vergleichszwecken oder zur späteren weiteren Analyse - Die "Erste Überprüfung" des Analyseergebnisses durch die NADA - Aufbewahrung und Weiterleitung von Analyseergebnissen - E. Ergebniszusammenfassung - F. Fazit - Literaturverzeichnis

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