Dienstherrnfähigkeit der Kirchen

Rechtsschutz vor staatlichen Gerichten in kirchendienstrechtlichen Streitigkeiten nach dem kollisionsrechtlichen Ansatz

2019. 340 S.
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ISBN 978-3-428-15545-3
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Beschreibung

Die Untersuchung stellt einen zentralen Aspekt des Körperschaftsstatus der Religionsgesellschaften in den Vordergrund: ihre Fähigkeit, jenseits des staatlichen Arbeits- und Sozialrechts kirchenrechtlich geregelte Dienstverhältnisse für Geistliche und »Kirchenbeamte« zu begründen. Seit jeher wird darüber gestritten, ob und inwieweit Betroffene bezüglich solcher Dienstverhältnisse Rechtsschutz vor staatlichen Gerichten erlangen können. Dazu entwickelt diese Arbeit einen neuen, in der Literatur bisher nur ansatzweise verfolgten Ansatz, indem sie eine Parallele zum internationalen Privatrecht zieht. Danach wird die Dienstherrnfähigkeit als Kollisionsnorm aufgefasst, welche die jeweilige kirchliche Rechtsordnung als fremdes Recht zur Anwendung beruft. Kirchliche Bestimmungen können danach das zwingende staatliche Recht bis zur Grenze des ordre public verdrängen. Staatliche Gerichte haben im Ergebnis einen Rechtsschutz zu leisten, dessen Rechtsfolgen stark eingeschränkt sind.

Inhaltsübersicht

1. Einleitung

Problemaufriss – Begriffliche Vereinfachungen – Begriff der Dienstherrnfähigkeit – Gang der Untersuchung

2. Existenz des Kirchenrechts als Faktum

Das kanonische Recht – Das evangelische Kirchenrecht – Jüdisches Recht – Islamisches Recht

3. Staatlicher Justizgewährungsanspruch für kirchenrechtlich geregelte Sachverhalte

Frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts – Aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts – Stellungnahme zur Bedeutung des Justizgewährungsanspruchs

4. Historische Spurensuche: Religionsgesellschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts

Regressus ad infinitum? – Kirchen als Körperschaften des öffentlichen Rechts am Vorabend der Weimarer Nationalversammlung? – Beratungen in der Weimarer Nationalversammlung – Rezeption in der Weimarer Republik – Beratungen im Parlamentarischen Rat – Zwischenergebnis zum vierten Kapitel

5. Bisherige Konzeptionen der Dienstherrnfähigkeit

Lehre vom Typenzwang – Lehre von der Dienstgemeinschaft – Lehre vom Doppelrechtsverhältnis

6. Kirchenrechtliche Dienstverhältnisse als materielle und bürgerlich-rechtliche Rechtsverhältnisse

Kirchen(dienst)recht als materielles Recht – Legitimation der bürgerlichen Wirkung des Kirchenrechts – Das Kirchen(dienst)recht als materielles Recht – Zwischenfazit zur bürgerlichen Wirksamkeit von Kirchenrecht

7. Die religionsgesellschaftliche Dienstherrnfähigkeit als Kollisionsnorm

Begriff der religionsverfassungsrechtlichen Dienstherrnfähigkeit – Verfassungsrechtliche Garantie und einfachgesetzlicher Normenbestand – Voraussetzungen der verfassungsunmittelbaren Kollisionsnorm – Rechtsfolgen der religionsverfassungsrechtlichen Kollisionsnorm – Europarechtskonformität des religionsverfassungsrechtlichen Sonderkollisionsrechts – Zwischenfazit zum Religionsverfassungsrecht als Kollisionsrecht

8. Grenzen der kollisionsrechtlichen Verdrängung des staatlichen Arbeits- und Sozialrechts

Der ordre public im internationalen Privatrecht – Analoge Anwendung des Prinzips vom ordre public auf das religionsrechtliche Kollisionsrecht – Behandlung typischer Fallkonstellationen nach dem kollisionsrechtlichen Ansatz – Zwischenfazit zum Rechtsschutz der Geistlichen nach dem internationalprivatrechtlichen Ansatz

9. Prozessuale Durchsetzung kirchenrechtlicher Ansprüche im Bereich des kirchlichen Dienstrechts

Einschlägiger Fachrechtsweg – Verhältnis des staatlichen Rechtswegs zu einem kirchenrechtlich vorgesehenen Rechtsweg – Nachkontrolle kirchengerichtlicher Entscheidungen

10. Zusammenfassung in Thesen

11. Zusammenfassendes Prüfprogramm für den staatlichen Richter in kirchendienstrechtlichen Angelegenheiten

Quellen- und Literaturverzeichnis

Sachwort- und Personenverzeichnis

Pressestimmen

»Die sehr lesenswerte Arbeit Friehes sollte dazu führen, dass die wissenschaftliche Diskussion und die Judikatur die eingefahrenen Pfade verlassen und den Rechtsschutz in dienstrechtlichen Streitigkeiten erweitern. Es wäre den Betroffenen, aber auch dem rundum überzeugenden
Buch zu wünschen.« Prof. Dr. Stefan Muckel, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 4/2020

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