Die Zivilrechtsakzessorietät im Urheberstrafrecht und ihre Grenzen
2020. 330 S.
Erhältlich als
89,90 €
ISBN 978-3-428-18113-1
sofort lieferbar
89,90 €
ISBN 978-3-428-58113-9
sofort lieferbar
Preis für Bibliotheken: 136,00 € [?]

Beschreibung

Das Urheberstrafrecht steht in einer inhaltlichen Abhängigkeit zu den zivilrechtlichen Vorgaben des Urheberrechtsgesetzes. Dies wird durch den Begriff der Akzessorietät ausgedrückt. Da die Akzessorietät im Urheberstrafrecht vor dem Hintergrund des Bestimmtheitsgrundsatzes zu sehen ist, besteht eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit, diese konsequent und streng anzuwenden. Gleichzeitig bedarf es aber aufgrund gleichfalls verfassungsrechtlich begründeter Erwägungen auch einer gewissen Autonomie des Strafrechts. Die Konstellation der lediglich im Zivilrecht, nicht aber im Strafrecht zulässigen nachträglichen Genehmigung bildet hierfür nur ein Beispiel. Die vorliegende Arbeit löst diese und weitere – vermeintliche – Widersprüche dadurch auf, dass der Autor die Akzessorietät dogmatisch herleitet und ihre Grenzen einer Systematisierung unterzieht. Dabei arbeitet er allgemeingültige Merkmale der Akzessorietät heraus, mit denen sich die einzelnen Grenzen einordnen lassen.

Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Reinhold-und-Maria-Teufel-Preis. Außerdem wurde die Veröffentlichung gefördert von der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V.

Inhaltsübersicht

Einleitung

1. Das Strafrecht innerhalb des Urheberrechts:
Die Vorschriften des Urheberstrafrechts – Das Verhältnis des Urheberstrafrechts zum Urheberzivilrecht

2. Das Prinzip der Urheberzivilrechtsakzessorietät: Herleitung und Einordnung der Urheberzivilrechtsakzessorietät – Urheberzivilrechtsakzessorietät im Vergleich – Urheberzivilrechtsakzessorietät im Spannungsfeld der Blankett-Gesetzgebung – Strafrecht zwischen allgemeiner Akzessorietät und Relativität der Rechtsbegriffe

3. Anwendung der Urheberzivilrechtsakzessorietät – Merkmale einer streng angewandten Urheberzivilrechtsakzessorietät: Die Genehmigung im Spannungsfeld der Zivilrechtsakzessorietät – Die fehlende Fahrlässigkeitsstrafbarkeit vor dem Hintergrund der Zivilrechtsakzessorietät – Das strafrechtliche Analogieverbot als nur scheinbares Problem der Zivilrechtsakzessorietät?

4. Anwendung der Urheberzivilrechtsakzessorietät – Spezielle Grenzen in den einzelnen Straftatbeständen: Inhalt und Grenzen der Zivilrechtsakzessorietät in § 106 UrhG – Inhalt und Grenzen der Zivilrechtsakzessorietät in § 107 UrhG – Inhalt und Grenzen der Zivilrechtsakzessorietät in § 108 UrhG – Inhalt und Grenzen der Zivilrechtsakzessorietät in § 108a UrhG – Inhalt und Grenzen der Zivilrechtsakzessorietät in § 108b UrhG

Zusammenfassung

Literatur- und Stichwortverzeichnis

Pressestimmen

»Als Fazit kann festgehalten werden, dass Schulze-Bühler mit dieser lesenswerten Arbeit sein Ziel, den Topos der Zivilrechtsakzessorietät des Urheberstrafrechts zu konkretisieren und dadurch mit Inhalt zu erfüllen, vollauf erreicht hat.« Prof. Dr. Detlev Sternberg-Lieben, in: Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht, 5/2021

Warenkorb

Ihr Warenkorb ist leer.