Ein Problem der jeweiligen Wissensnorm, entwickelt am Beispiel des § 463 S. 2 BGB
Beschreibung
Der Autor beschäftigt sich mit der Wissenszurechnung, also mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Person haftet, wenn infolge arbeitsteiligen Handelns nicht sie selbst, sondern eine andere Person rechtlich relevante Umstände kennt oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kennt. Der Grundgedanke der Arbeit liegt darin, daß es kein allgemeines Rechtsinstitut der Wissenszurechnung gibt, sondern daß die Frage, inwieweit jemand für das Wissen von Hilfspersonen einstehen muß, von der jeweiligen Wissensnorm beantwortet wird (d. h. der Rechtsnorm, die an die Kenntnis oder die fahrlässige Unkenntnis bestimmte Rechtsfolgen knüpft). Dieser Gedanke wird für die Arglisthaftung des Verkäufers gemäß § 436 S. 2 BGB, und zwar zunächst für natürliche und sodann für juristische Personen und Gesamthandsgemeinschaften, entwickelt. Beim Ausgangspunkt einer auf Vorsatz beschränkten Haftung begründet das vorsätzliche Unterlassen der Organisation der betriebsinternen Kommunikation die Arglisthaftung, das bloße pannenhafte Steckenbleiben der maßgeblichen Nachrichten dagegen eine Fahrlässigkeitshaftung des Geschäftsherrn.
Inhaltsübersicht
Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Teil: Wissenszurechnung bei natürlichen Personen: 1. Abschnitt: Die Lösungsvorschläge zur Wissenszurechnung: Allgemeine Rechtfertigungsgründe - Wissenszurechnung über § 166 - Wissenszurechnung über § 278 - Gleichstellung des Speicherwissens mit dem Gedächtniswissen - Organisation der internen Kommunikation - Die Rechtsprechung zur Wissenszurechnung - Vorschlag de lege ferenda - 2. Abschnitt: Die Wissenszurechnung als Problem der Wissensnormen: Ablehnung einer Einheitslösung - Kompromiß zwischen Verkehrsschutz und Handlungsfreiheit - Wissensnormen bestimmen den Umfang der Wissenszurechnung - 3. Abschnitt: Die Arglisthaftung nach § 463 S. 2: Definition der Arglisthaftung - Haftungsgrund des § 463 S. 2 - Rechtsgrund für die Beschränkung auf eine Vorsatzhaftung - Bestätigung durch die Entstehungsgeschichte - Haftung für Organisationsarglist - 4. Abschnitt: Die Fahrlässigkeitshaftung: Fahrlässigkeitshaftung aus PVV oder c.i.c. - Pflichtverletzung - Verletzung einer Hauptleistungspflicht - Verletzung einer Nebenleistungspflicht - Schutzpflichtverletzung - 2. Teil: Wissenszurechnung bei juristischen Personen: Einführung - Gleichsetzung von "Organwissen" mit "Wissen der juristischen Person" - Wissenszurechnung über die Vorschriften der Passivvertretung - Wertende Zurechnung von Schilken - Zurechnung über § 166 I und II - Pflicht zur ordnungsgemäßen Organisation der internen Kommunikation - Zurechnung über § 31 - Folgerungen für die Wissenszurechnung - Zurechnung des Wissens von Gesellschaftern - 3. Teil: Wissenszurechnung bei Gesamthandsgesellschaften: Wesen der Gesamthandsgesellschaft - Folgerungen für die Wissenszurechnung - Ergebnis der Untersuchung - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis
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