Die Wiedereinführung des Berufsbeamtentums in den neuen Ländern
1999. Tab.; 263 S.
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ISBN 978-3-428-09663-3
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Beschreibung

Die Übergangsregelungen des Einigungsvertrages zur Begründung von Beamtenverhältnissen im Beitrittsgebiet haben zu Abweichungen von den tradierten Strukturen des Beamtentums geführt, die in der Arbeit einer umfassenden Würdigung unterzogen werden.

Ausgehend von den staatstheoretischen und normativen Grundlagen des Staatsdienstes in der DDR, beschäftigt sich der Autor im ersten Teil ausführlich mit dem Typ des sogenannten Bewährungsbeamten, wobei er sich vor allem kritisch mit zahlreichen Einzelregelungen dieser beitrittsveranlaßten Form zur Wiedereinführung des Beamtentums auseinandersetzt und deren Folgewirkungen darstellt. Anhand einer kontroversen Bestimmung des Funktionsvorbehalts untersucht Wito Schwanengel weiterhin die Verbeamtungspraxis der neuen Länder und illustriert am Beispiel der Lehrer die problematische Begrenzung des Beamteneinsatzes auf Kernbereiche hoheitlicher Aufgaben. Dabei wird auch auf Modelle zur obligatorischen Einstellungsteilzeit eingegangen und die Frage ihrer Verfassungsmäßigkeit erörtert. Ein weiterer Teil des Buches beschäftigt sich mit den Besonderheiten des Besoldungs- und Versorgungsrechts und ihrer Vereinbarkeit mit dem Grundsatz amtsangemessener Alimentation. Letztlich widmet sich der Autor sehr eingehend den sehr unterschiedlichen Konzepten der Landesbeamtengesetze zur Verhinderung einer Verbeamtung wegen früherer Tätigkeit für das MfS oder in herausgehobenen Partei- und Staatsfunktionen.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: Einführung - A. Die theoretische Grundlage und rechtliche Gestaltung des Staatsdienstes in der DDR: Der Staatsdienst in der Lehre des Marxismus/Leninismus - Die Beseitigung tradierter Strukturen des Berufsbeamtentums - Die rechtliche Gestaltung des Arbeitsverhältnisses der Staatsbediensteten und sein Charakter als Sonderrechtsverhältnis - Öffentliche Verwaltung im Beitrittsgebiet und Staatsapparat in der DDR - B. Die Wiedereinführung des Berufsbeamtentums nach dem Bewährungsmodell: Zur verfassungsrechtlichen Ausgangslage - Die Verbeamtungspraxis in den neuen Ländern - Das Bewährungsbeamtenverhältnis als Beamtenverhältnis sui generis - C. Die Besonderheiten des Besoldungs- und Versorgungsrechts in den neuen Ländern: Die besoldungsrechtlichen Sonderregelungen - Die versorgungsrechtlichen Sonderregelungen - D. Die persönliche Eignung des Beamten vor dem Hintergrund politischer Vorbelastung: Der Grundsatz der Verfassungstreue als Eignungsprognose und -maßstab - Die besonderen persönlichen Voraussetzungen der Berufung in ein Beamtenverhältnis - E. Resümee - Anhang I-II - Literaturverzeichnis - Stichwortverzeichnis

Pressestimmen

»Der Einigungsvertrag (EV) hat mit der Einführung des Grundgesetzes in den neuen Bundesländern dort auch die Wiedereinführung des Berufsbeamtentums i. S. d. Art. 33 Abs. 5 GG gebracht. [...] Wer sich für diese Frage interessiert, die für das Gelingen der staatlichen Wiedervereinigung von erheblicher Bedeutung ist, findet in dem Werk von Schwanengel das gesamte Material aufbereitet, die Probleme – sowohl die verfassungsrechtlichen und verfassungspolitischen als auch die verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen – in vorbildlicher Weise dargestellt. Hier ist ein Standardwerk entstanden. Die Arbeit (eine Dissertation unter der Anleitung von Detlef Merten) ist eine echte Bereicherung des Schrifttums zur ›Verwaltungstransformation‹ auf dem Gebiet des Personalrechts.« Prof. em. Dr. Werner Thieme, in: Die Öffentliche Verwaltung, 11/2000

»Die Arbeit von Schwanengel ist gut verständlich geschrieben und bringt neben rechtsgeschichtlicher Dokumentation eine akribische Darstellung der geltenden Besonderheiten des Beamtenrechts in den neuen Ländern, also Wichtiges zur Rechtsanwendung. Zu verfassungspolitischen Weichenstellungen wie der Verbeamtungspraxis bezieht der Verfasser überzeugt Stellung, und seine Arbeit wird insoweit auch in die politischen Auseinandersetzungen eingehen. Der Wert der Arbeit liegt daher auf mehreren Ebenen. Die Schrift sollte in keiner größeren Verwaltung in den neuen Ländern fehlen, aber auch die Bundesministerien und die auf Bundesebene agierenden Gewerkschaften und Berufsverbände des öffentlichen Dienstes wären gut beraten, sich das Werk zu beschaffen.« Prof. Dr. Rudolf Summer, in: Zeitschrift für Beamtenrecht, 8/2000

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