Beschreibung
Gemäß § 78 AktG liegt die organschaftliche Vertretungsbefugnis der Aktiengesellschaft beim Vorstand. Abweichend hiervon regelt § 112 AktG die Vertretungsbefugnis des Aufsichtsrates bei Vorstandsrechtsgeschäften, um allfälligen Interessenkonflikten vorzubeugen. Die Arbeit konzentriert sich neben der Bestimmung der Reichweite der Norm insbesondere auf die materiell-rechtlichen Fehlerfolgen von vollmachtlos vorgenommenen Rechtsgeschäften und deren Genehmigungsfähigkeit. Dabei wird nicht nur die Frage untersucht, ob es sich bei § 112 AktG um ein Verbotsgesetz nach § 134 BGB oder um eine Beschränkung der Gestaltungs- und Verfügungsmacht handelt, sondern die Genehmigungsfähigkeit wird unter Berücksichtigung verhaltensökonomischer Erkenntnisse über das Entscheidungsverhalten der Aufsichtsräte analysiert. Nach der Feststellung, dass § 112 AktG einer materiell-rechtlichen Genehmigung nicht zugänglich ist, wird im letzten Abschnitt die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf Prozesshandlungen untersucht.
Inhaltsübersicht
1. Grundlagen
Einleitung und Gang der Untersuchung – Normverständnis des § 112 AktG
2. Einzelfragen zur Reichweite und Ausübung der Vertretungsmacht
Personelle und sachliche Reichweite der Norm – Umfang und Wahrnehmung der Vertretungsmacht – Rechtsfolgen fehlerhafter Aufsichtsratsbeschlüsse – Auswirkungen von Beschlussmängeln auf die Abgabe der Willenserklärung – Rechtsfolgen des vollmachtlosen Vertreterhandelns
3. Die prozessuale Vertretung bei Vorstandsrechtsgeschäften
§ 112 AktG und die gerichtliche Vertretungsbefugnis
4. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
Literatur- und Sachwortverzeichnis
Themen
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