Die Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkungen bei Einkünften aus Kapitalvermögen
2023. 196 S.
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ISBN 978-3-428-18726-3
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ISBN 978-3-428-58726-1
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Beschreibung

Die Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) unterliegen zahlreichen Verlustverrechnungsbeschränkungen. Das Thema hat zuletzt durch Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung eine weitere Dynamik gewonnen. So baute der Gesetzgeber im Jahr 2019 die seit Einführung der Abgeltungsteuer bestehenden Beschränkungen der Verlustverrechnung weiter aus. Der Bundesfinanzhof hat im Jahr 2020 in einem Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht bereits eine Beschränkung für Verluste aus Aktienveräußerungen für verfassungswidrig gehalten. Die Arbeit behandelt die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für Verlustverrechnungsbeschränkungen (Gleichheits- und Freiheitsrechte sowie das Finanzverfassungsrecht). Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Untersuchung der Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 6 EStG anhand des allgemeinen Gleichheitssatzes. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass nur die Sätze 1–3 des § 20 Abs. 6 EStG mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar und die Sätze 4–6 verfassungswidrig sind.

Inhaltsübersicht

Einführung
Ziel und Rechtfertigung der Untersuchung – Begrenzung der Fragestellung – Gang der Darstellung

I. Grundlagen der rechtlichen Beurteilung

1. Verlustverrechnung

Der Verlustbegriff im Einkommensteuerrecht – Ausgestaltung der Verlustverrechnung im Einkommensteuerrecht – Verlustverrechnungsbeschränkungen
2. Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen
Die Abgeltungsteuer: Regelungsgehalt – Historische Entwicklung

II. Verfassungsrechtliche Untersuchung der Regelungen in § 20 Abs. 6 EStG

3. Verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab

Gleichheitsrechtliche Prüfung nach Art. 3 Abs. 1 GG – Freiheitsrechtliche Prüfung – Finanzverfassungsrecht
4. Untersuchung der konkreten Verlustverrechnungsbeschränkungen in § 20 Abs. 6 EStG Verrechnung negativer Einkünfte (§ 20 Abs. 6 Satz 1 EStG) – Begrenzung des interperiodischen Verlustabzugs (§ 20 Abs. 6 Satz 2 und 3 EStG) – Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien (§ 20 Abs. 6 Satz 4 EStG) – Verluste aus Termingeschäften (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG) – Verluste aus dem Ausfall von Wirtschaftsgütern (§ 20 Abs. 6 Satz 6 EStG)$-

Zusammenfassung

Literaturverzeichnis, Sachregister

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