Die Verantwortungsübernahme des Geschäftsführers einer GmbH für das Insolvenzrisiko der Gläubiger durch die persönliche Inanspruchnahme im Regelinsolvenzverfahren
2022. 3 Tab.; 224 S.
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Beschreibung

Die Arbeit behandelt die Frage, inwieweit das Haftungsrisiko des Geschäftsführers in der Insolvenz der GmbH zur Reduzierung des Insolvenzrisikos der ungesicherten Gläubiger dient bzw. dienen soll. Für die in Anspruch genommenen Geschäftsführer ist die Beantwortung dieser Frage regelmäßig von wirtschaftlich existentieller Bedeutung. Die Untersuchung zeigt u. a. auf, dass § 64 S.1 GmbHG a. F. als wichtigste gesellschaftsrechtliche Haftungsnorm für die Risikoübernahme mit der insolvenzrechtlichen Antragspflicht gem. §15a Abs.1 InsO und der Neuregelung der Ersatzpflicht gem. § 15b InsO zu harmonisieren und entsprechend auszulegen ist. So setzt die Übernahme des Insolvenzrisikos durch den Geschäftsführer ein Überschreiten seiner gesellschaftsrechtlichen Kompetenzen und damit eine Fortführung des Unternehmens der GmbH, anstelle der Antragstellung i. S. v. § 15a Abs. 1 InsO voraus. Insoweit können die gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Regelungen des Haftungsrisikos harmonisiert werden.

Inhaltsübersicht

Einleitung

1. Teil: Gesamtüberblick

2. Teil: Inanspruchnahme des Geschäftsführers im Regelinsolvenzverfahren aufgrund seiner Verantwortung
Haftung des Geschäftsführers bei Insolvenzreife der GmbH – Ersatzpflichten für Zahlungen an Gesellschafter – Zusammenfassung der Ergebnisse aus dem 2. Teil

3. Teil: Bedeutung dieser Rechtslage
Auswirkungen für den Geschäftsführer – Bedeutung für das Ausfallrisiko der Gläubiger – Angemessene Rechtslage – Auswirkungen durch die Corona-Gesetzgebung

Zusammenfassung der Ergebnisse

Entscheidungsregister

Literatur- und Sachverzeichnis

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