Die Veränderungsgenehmigung für Kernkraftwerke nach § 7 Atomgesetz
2001. Tab.; 270 S.
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ISBN 978-3-428-10550-2
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ISBN 978-3-428-50550-0
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ISBN 978-3-428-80550-1
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Beschreibung

§ 7 Abs. 1 als zentrale Genehmigungsvorschrift des Atomgesetzes für Kernkraftwerke findet mangels Errichtung neuer Anlagen seit längerer Zeit ausschließlich auf Veränderungsgenehmigungen Anwendung. Christian Raetzke befaßt sich in seinem Werk mit der daraus folgenden Bedeutung für Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis.

Nach einer Behandlung verfahrensrechtlicher Aspekte wie Genehmigungsbedürftigkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung widmet er sich im Schwerpunkt materiellrechtlichen Fragen. Hier erweist sich der Reiz der Veränderungsgenehmigung darin, daß sie alle "klassischen" Probleme des Genehmigungstatbestandes - vor allem den Umfang der Schadensvorsorge - anspricht und zusätzlich ganz eigene Fragen aufwirft, die vor allem ihr Verhältnis zur Ausgangsgenehmigung und zu nachträglichen Auflagen betreffen.

Erörtert wird, inwieweit nachträgliche Anforderungen, die über das ursprünglich Genehmigte hinausgehen, an die Anlage gestellt werden können. Es wird dargelegt, daß die nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden maßgeblich ist, eine bloße Änderung der Sicherheitsphilosophie oder neue Erkenntnisse im Restrisikobereich aber keine Anforderungen rechtfertigen. Dabei ist es gleichgültig, ob die neuen Maßstäbe den Gegenstand einer Veränderungsgenehmigung oder einer nachträglichen Auflage bilden.

Der Autor behandelt viele Einzelfragen, für die hier die Stichworte Probabilistik und Deterministik und schutzzielorientierte Anwendung des kerntechnischen Regelwerks stehen, und bringt zahlreiche Beispiele. Somit wird den interessierten Kreisen ein Leitfaden an die Hand gegeben, wann und nach welchen Maßstäben eine Veränderungsgenehmigung zu erteilen ist.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: Erster Teil: Einführung: Ausgangslage - Die Veränderungsgenehmigung als Frage des "Bestandsschutzes" - Kategorien von Veränderungsmaßnahmen - Gang der Untersuchung - Zweiter Teil: Die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens für wesentliche Veränderungen: Veränderung - Wesentlichkeit der Veränderung - Beteiligung der Öffentlichkeit - Fallgruppen für wesentliche Veränderungen und Öffentlichkeitsbeteiligung - Rechtsfolgen und Rechtsbehelfe im Hinblick auf Entscheidungen der Behörde zum Veränderungsgenehmigungsverfahren - Dritter Teil: Genehmigungsfähigkeit: Prüfungs- und Regelungsumfang - Materiellrechtliche Voraussetzungen - Anforderungen an Altanlagen - Kriterien für Nachrüstungsmaßnahmen - Genehmigungsfähigkeit einzelner Veränderungsmaßnahmen - Vierter Teil: Veränderungsgenehmigung und nachträgliche Auflage: Allgemeine Voraussetzungen der nachträglichen Auflage - Die Verknüpfung von nachträglicher Auflage und Veränderungsgenehmigung - Fünfter Teil: Zusammenfassung der Ergebnisse - Literaturverzeichnis - Stichwortverzeichnis

Pressestimmen

»Raetzke legt mit seiner von Schmidt-Preuß betreuten Dissertation eine Arbeit vor, die sich als unentbehrliches Hilfsmittel für Veränderungsgenehmigungen erweisen könnte. [...] Sie ruht auf solider theoretischer Basis, ist aber zusätzlich dadurch ausgezeichnet, dass der Verfasser ersichtlich über eine handfeste Kenntnis der technischen Zusammenhänge verfügt; das beweisen seine vielfach eingestreuten praktischen Beispiele – phantasievoll von ihm selbst konstruiert, der Rechtsprechung entnommen oder gemeinsam mit Fachleuten aus der Industrie entwickelt. Die Arbeit ist dicht und konzentriert geschrieben, ist aber dennoch gut lesbar, weil sie einen flüssigen Stil mit plastischen Formulierungen und klarem Satzbau verbindet. […] Schrifttum und Rechtsprechung sind angemessen eingearbeitet und ausführlich erörtert, so insbesondere das Krümmel-Urteil des BVerwG von 1996 (BVerwGE 101, 347), das sich erstmalig eingehend mit einer Veränderungsgenehmigung befassen musste, von diesem Urteil distanziert sich Raetzke in seiner kritischen Auseinandersetzung mit Recht in wesentlichen Punkten.« Prof. Dr. Horst Sendler, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 12/2002

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