Zulässigkeit, Grenzen und Haftung
Beschreibung
Die Arbeit stellt dar, welches die vertraglich nicht abdingbaren originären Leistungs- und Sorgfaltspflichten einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) unter dem KAGB bei der Verwaltung von Investmentvermögen sind, und definiert zu diesem Zweck insbesondere die Bereiche Risikomanagement und Portfolioverwaltung. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Darstellung, in welcher Form und innerhalb welcher Grenzen KVGen für die Erfüllung ihrer Pflichten Dritte heranziehen. Dabei stellt die Abgrenzung von Auslagerung und Substitution einen Schwerpunkt dar. Die Arbeit setzt sich kritisch mit der Aufgabe des »Wesentlichkeits-Kriteriums« in der Auslagerungs-Definition der BaFin auseinander. Ferner werden die Möglichkeiten der KVGen eingehend untersucht, die Haftung für eigenes oder fremdes Verschulden zu beschränken. Eine Darstellung von Spezialproblemen des Auslagerungstatbestandes, insbesondere bei Objektgesellschaften, und die Einstufung von KVGen als Briefkastenfirma runden die Darstellung ab.
Inhaltsübersicht
Einleitung und Gang der Untersuchung
1. Zivilrechtliche, investmentrechtliche und ökonomische Grundlagen
Klärung wichtiger Begriffe und Konzepte – Formen von Investmentvermögen – Regelung von Pflichten und Haftung bei der individuellen Vermögensverwaltung – Der Investmentvertrag im Spannungsfeld von allgemeinem Zivilrecht und speziellem Investmentrecht – Die KVG als Verwalterin des Fondsvermögens und Koordinatorin von Dienstleistungen Dritter – Der Begriff der Auslagerung im Sinne des Investmentrechtes
2. Der Investmentvertrag im Spannungsfeld von allgemeinem Zivilrecht und speziellem Investmentrecht
Freiheit der Parteien des Investmentvertrages, den Leistungsumfang der KVG festzulegen – Risikomanagement als Hauptpflicht der KVG – Leistungs- und Sorgfaltspflichten im Rahmen der Portfolioverwaltung – Zulässigkeit der Substitution und des Einsatzes von Erfüllungsgehilfen im Rahmen des Investmentvertrages – Zulässigkeit und Grenzen der Haftungsbeschränkung durch KVGen
3. Spezialprobleme des Auslagerungstatbestandes
Anwendung der »Auslagerungs«-Definition auf Praxisfälle – Teleologische Reduktion der Begriffe »Portfolioverwaltung« und »Risikomanagement« für Zwecke des § 36 KAGB – Die Grenzen zulässiger Auslagerung: KVGen als »Briefkastenfirmen«
4. Fazit, Empfehlungen und Ausblick
Annex
Literaturverzeichnis
Schreiben der Aufsichtsbehörden
Sachwortverzeichnis
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