Beschreibung
Die Teilkostenrechnungsverfahren stellen eine Weiterentwicklung der seit langem bekannten Vollkostenrechnung dar. Mit ihnen sind die notwendigen Neuerungen in die Kostenrechnung eingeflossen. Mit diesem kostenrechnerischen Ansatz können viele betriebliche Entscheidungen richtig vorbereitet und getroffen werden. Fehlentscheidungen können vermieden werden. Es entsteht ein betriebswirtschaftliches Managementkonzept. So lässt sich der gesamte betriebliche Erfolg steuern! Die Basisbausteine der Kostenrechnung, also die Kostenartenrechnung und die Kostenstellenrechnung, bleiben erhalten, müssen aber für die neuen Aufgaben überprüft werden. Durch die Nichtzurechnung der Gemeinkosten/fixen Kosten in die Kostenträgerstückrechnung bzw. die nur blockweise Zurechnung dieser Kostentypen in der Kostenträgerzeitrechnung ergibt sich die so wichtige Beurteilungsgröße des Deckungsbeitrags.
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