Probleme und deren Lösung für die Praxis
Beschreibung
Die Entgeltumwandlung auf tariflicher Basis führt im Betriebsübergang zu großen Problemen - zumal, wenn beim Betriebserwerber ein anderes tarifliches Umwandlungssystem gilt: Es konkurrieren nicht nur die verschiedenen Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1 BGB; vielmehr trifft das schutzwürdige Interesse des »übergehenden« Arbeitnehmers am weiteren Aufbau einer auf ihn zugeschnittenen betrieblichen Altersversorgung auf das Vereinheitlichungsinteresse des Erwerbers. Ferstl identifiziert die Probleme und entwickelt einen eigenen Ansatz zur Funktionsweise der Entgeltumwandlung. Er fragt nach dem Schutz einer umwandlungsfinanzierten Anwartschaft. Vor allem aber macht und analysiert er Vorschläge, mit denen die Tariflage nach Betriebsübergang vereinheitlicht und bereits vorhandene umwandlungsfinanzierte Anwartschaften mit dem Umwandlungssystem des Erwerbers synchronisiert werden können.
Ausgezeichnet mit dem Preis der Alfred-Teves-Stiftung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz 2011.
Inhaltsübersicht
A. Einleitung
B. Beispielsfall
C. Gang der Untersuchung
D. Funktionsweise der Entgeltumwandlung
E. Funktionsweise und Reichweite des Tarifvertrags
F. Regelungskompetenz der Tarifvertragsparteien bei der Entgeltumwandlung
Entgeltumwandlung und Anspruch auf Entgeltumwandlung – Regelungskompetenz im Hinblick auf das »Wie« der Entgeltumwandlung – Regelungskompetenz im Hinblick auf das »Ob« der Entgeltumwandlung – Ergebnis zur Regelungskompetenz der Tarifvertragsparteien bei der Entgeltumwandlung
G. Zusammenhang zwischen Entgeltumwandlungsvereinbarung und Tarifvertrag
Modelle der Entgeltumwandlungsvereinbarung mit Tarifbezug – Rechtliche Struktur der zulässigen Modelle der Entgeltumwandlungsvereinbarung mit Tarifbezug – Ergebnis zum Zusammenhang zwischen Entgeltumwandlungsvereinbarung und Tarifvertrag
H. Entgeltumwandlung nach dem zweiseitigen, tariflichen Opting-In-Modell i.e.S. und § 613a Abs. 1 Satz 1-3 BGB
I. Modifikation der Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB zum Schutz der vom übergehenden Arbeitnehmer optierten Entgeltumwandlung
J. Recht zur Beendigung der Entgeltumwandlung für den Arbeitnehmer
K. Untersuchung einer Vereinheitlichungsmöglichkeit der betriebsübergangsbedingt uneinheitlichen Rechtslage
Erfassung aller übergehenden Arbeitsverhältnisse – Inhalt einer Überleitungsregelung: Vereinheitlichung der Versorgungsanwartschaften und -regelungen – Abwehr von Umgehungsmöglichkeiten betreffend die Überleitungsregelung – Ergebnis der Untersuchung einer Vereinheitlichungsmöglichkeit der betriebsübergangsbedingt uneinheitlichen Rechtslage
L. Schlussbetrachtungen
Rechtsprechungsverzeichnis
Literatur- und Sachwortverzeichnis
Pressestimmen
»Mit diesem Werk hat Ferstl ein anspruchsvolles Thema in einer tiefgründigen Weise abgehandelt. Ein besonderes Verdienst des Autors sind die eigenständigen und ausführlich begründeten Lösungsvorschläge für komplexe Rechtsprobleme am Schnittpunkt zwischen betriebspensions,- kollektivarbeits- und betriebsübergangsrechtlichen Regelungen [...].« Dr. Andreas Tinhofer, in: Das Recht der Arbeit, 3/2013
»[...] die Arbeit von Ferstl [liefert] mit ihren tiefgehenden Ausführungen zur tarifvertraglichen Ausgestaltung der Entgeltumwandlung und dem innovativen Lösungsvorschlag für das Problem im Fall eines Betriebsübergangs wichtige Impulse für die wissenschaftliche Diskussion. [...] nicht nur für Wissenschaftler, sondern auch für interessierte Praktiker empfehlenswert.« Aaron Bogan / Florian Swyter, in: Sammlung Arbeitsrechtlicher Entscheidungen, 3/2012
»Die Arbeit vereinigt rechtswissenschaftlichen Tiefgang mit informiertem Sinn für die Bedürfnisse der Praxis.« Prof. Dr. Peter Hanau, in: Recht der Arbeit, 1/2012
»Denjenigen, die sich mit der hier behandelten Problematik unterschiedlicher Versorgungsordnungen im Betriebsübergang zu befassen haben, wird die Arbeit Ferstls aber in jedem Fall ein wertvoller Helfer sein.« Prof. Klaus Bepler, in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, 24/2011
»[Ein] wichtige[r] Beitrag sowohl für die Dogmatik des Rechts der betrieblichen Altersversorgung und des Betriebsübergangs als auch für die rechtsgestaltende Praxis.« Prof. Dr. Christian Rolfs, in: Betriebliche Altersversorgung, 6/2011
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