Zugleich ein Beitrag zum Verhältnis des § 1034 Abs. 2 ZPO zur Inhaltskontrolle von Schiedsvereinbarungen
Beschreibung
Die Wirksamkeitskontrolle von Schiedsvereinbarungen steht seit jeher in einem Spannungsfeld verschiedener Regelungsbereiche. Mit den Pechstein-Entscheidungen ist auch das Kartellrecht in dieses Spannungsfeld eingetreten. Die den Entscheidungen im Kern zugrundeliegenden Fragen waren hingegen nicht neu: Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen in Situationen starken Ungleichgewichts und Auswirkungen einer unfairen Besetzungsvereinbarung auf die Schiedsvereinbarung. Für letztere Frage hält § 1034 Abs. 2 ZPO sogar eine Reglung bereit. Neu war dagegen der Prüfungsmaßstab des § 19 GWB.
Die Arbeit nimmt die Pechstein-Entscheidungen zum Anlass, sich grundlegend mit der Struktur der Wirksamkeitskontrolle von Schiedsvereinbarungen unter besonderer Berücksichtigung der in der Rechtssache Pechstein aufgeworfenen Fragen zu befassen. Dabei ordnet sie die Probleme dogmatisch ein und löst das insbesondere zu § 1034 Abs. 2 ZPO bestehende Spannungsverhältnis der relevanten Regelungsbereiche auf.
Inhaltsübersicht
Einleitung
1. Ausgangspunkt und Anlass der Arbeit
Die Rechtssache Pechstein: Zusammenfassung – Untersuchungsgegenstand
2. Die Entwicklung der Wirksamkeitskontrolle von Schiedsvereinbarungen durch das SchiedsVfG
Materielle Wirksamkeitskontrolle von Schiedsvereinbarungen unter altem Schiedsverfahrensrecht: § 1025 Abs. 2 ZPO a.F. – Auswirkungen des SchiedsVfG auf die materielle Wirksamkeitskontrolle von Schiedsvereinbarungen
3. Die Wirksamkeitskontrolle von Schiedsvereinbarungen nach geltendem Recht
Allgemeine Überlegungen zur Wirksamkeitskontrolle von Schiedsvereinbarungen – Abschlusskontrolle von Schiedsvereinbarungen unter geltendem Schiedsverfahrensrecht – Inhaltskontrolle von Schiedsvereinbarungen unter geltendem Schiedsverfahrensrecht
4. Die Auswirkungen des § 1034 Abs. 2 ZPO auf die Inhaltskontrolle von Schiedsvereinbarungen
Tatbestand und Umfang des § 1034 Abs. 2 ZPO – Das Vorliegen »echter Schiedsgerichtsbarkeit« als Anwendungsvoraussetzung des § 1034 Abs. 2 ZPO und die Auswirkungen der Norm auf diesen Begriff – Das Verhältnis des § 1034 Abs. 2 ZPO zu den Regeln der Inhaltskontrolle
5. Zusammenfassung der Ergebnisse in Thesen
Literatur- und Sachwortverzeichnis
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