Die strafrechtliche Verantwortlichkeit faktischer Vertretungsorgane bei Kapitalgesellschaften
2007. 192 S.
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ISBN 978-3-428-12334-6
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ISBN 978-3-428-82334-5
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Beschreibung

Ziel des Autors ist es zu klären, ob faktische Organe nach dem geltenden Recht strafbar sein können. Bernd Groß zeigt, dass die strafrechtliche Organeigenschaft nicht anhand der faktischen Betrachtungsweise festgestellt werden kann. Einige Strafnormen geben aber Raum zur Erfassung der Hintermänner. Es wird aufgezeigt, dass faktische Geschäftsführer unter das GmbHG zu subsumieren sind. Die Ausdehnung der Untersuchung auf Vorstände macht deutlich, dass dieser Ansatz zu einer (normabhängigen) unterschiedlichen Behandlung führt. Ferner wird der Frage nachgegangen, wie ein faktischer Geschäftsführer zu bestimmen ist, wobei die Herleitung sich an den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen orientiert. Im Anschluss wird erörtert, was diese Ergebnisse für die Strafbarkeit faktischer Organe im Einzelfall bedeuten. Hierbei wird die Untersuchung anhand von insolvenznahen Delikten vorgenommen.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: I. Einleitung - II. Rechtlicher Hintergrund und Anwendungsbereich - III. Begründungsansätze für die Strafbarkeit faktischer Organe in Rechtsprechung und Literatur: Die Entwicklung der Rechtsprechung - Begründungen für und gegen die Strafbarkeit "faktischer Organe" in der Literatur - IV. Beurteilung der einzelnen Argumente und eigener Lösungsansatz: Das Analogieverbot als Argument gegen die Strafbarkeit faktischer Organe - Sperrwirkung des § 14 Abs. 3 StGB - Zusammenfassende Bewertung der einzelnen Lösungsansätze - Eigener Lösungsansatz - V. Der Begriff des faktischen Geschäftsführers: Herleitung von Kriterien faktischer Geschäftsführung - Objektive Kriterien zur Bestimmung faktischer Geschäftsführung - VI. Übertragung der Untersuchungsergebnisse auf die in Betracht kommenden Normen: Allgemeines zu Insolvenzstraftaten - Die Strafbarkeit des faktischen Geschäftsführers nach § 266a StGB - Die Strafbarkeit des faktischen Geschäftsführers gemäß § 84 I Nr. 2 i.V.m. § 64 I GmbHG - VII. Auswirkung der bisherigen Untersuchung auf verschiedene Personenkreise: Allein- oder Mehrheitsgesellschafter, die auf die Geschäftsführung intensiven Einfluss nehmen - Geschäftspartner und Unternehmensberater - Einseitige Ursupation der Geschäftsführung / Notwendigkeit des Einverständnisses der Gesellschafter - VIII. Die Strafbarkeit des institutionellen Organs, das tatsächlich kaum oder überhaupt keine Organaufgaben wahrnimmt (Strohmann): Der Strohmann als Adressat der Strafnormen - Straffreiheit des Strohmannes - Würdigung der Argumente / Ergebnisse - IX. Zusammenfassung in Thesen - Literatur- und Sachwortverzeichnis

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