Die strafrechtliche Resonanz auf Verhaltensnormverstöße und deren Folgen

Zur Legitimation konkret-individueller Sanktionsnormen und deren Bildung im freiheitlichen Rechtsstaat

2024. 225 S.
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ISBN 978-3-428-19270-0
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ISBN 978-3-428-59270-8
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Beschreibung

Jede strafrechtliche Reaktion muss aufgrund des damit verbundenen staatlichen Eingriffs den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Der legitime Strafzweck ist freiheitlich-rechtsstaatlich zu konkretisieren: Durch strafrechtliche Reaktionen soll der Ausgleich der unberechtigten Freiheitsanmaßung des Täters nach dem Maß der dahingehenden Verantwortlichkeit und dadurch die Bestätigung des Täters in seiner Rechtsposition als auch weiterhin gleiche Rechtsperson bewirkt werden. Im Sinne des in dieser Arbeit dargestellten Konzepts einer freiheitlich-legitimatorischen Normentheorie wird die Rolle des Strafgesetzes als abstrakt-generelle Ermächtigungsgrundlage präzisiert und auf freiheitlich-rechtsstaatlicher Basis zu den konkret-individuellen rechtlichen Normtypen der Verhaltensnorm und der Sanktionsnorm ins Verhältnis gesetzt. Unter Rückgriff auf die juristischen Methoden wird dieses abstrakte Modell außerdem im Hinblick auf die wichtigsten Straftatelemente konkretisiert.

Inhaltsübersicht

A. Einführung – Aktualität und Bedeutung eines normentheoretischen Legitimationsansatzes

B. Normative Grundlagen der Straftat im freiheitlich-legitimatorischen Straftatkonzept

Begriff und Regelungsgehalt einer Norm – Normentheoretisches Stufenverhältnis: Verhaltensnormen und an entsprechende Verstöße anknüpfende Sanktionsnormen auf abstrakt-genereller strafgesetzlicher Ermächtigungsgrundlage – Bildung konkret-individueller Verhaltensnormen unter Rückgriff auf gesellschaftliche Grundentscheidungen als Orientierungshilfen – Herstellung konkret-individueller Saktionsnormen auf der Grundlage abstrakt-genereller Strafgesetze

C. Konkretisierung der Tatbestandsvoraussetzungen einer konkret-individuellen Sanktionsnorm – Zur angemessenen Verortung strafrechtsrelevanter Problemstellungen im Straftatsystem der freiheitlich-legitimatorischen Normentheorie
Das (vollendete) Erfolgsdelikt als mindestens fahrlässige Straftat – Fazit zu C. und Ausblick

D. Gesamtfazit

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