Eine Analyse der Rolle des Strafrechts vor und zu Zeiten der Krise anhand der zentralen Norm des § 266 StGB
Beschreibung
Der Wirtschafts- und Finanzkrise von 2008 liegt ein multifaktorieller Ursachenkomplex zugrunde. Die vorliegende Arbeit analysiert die Möglichkeiten, die komplexen Sachverhalte mit den Mitteln des Strafrechts aufzuarbeiten. In diesem Zusammenhang wird vor allem auf ein Defizit im Hinblick auf ein strafrechtliches Abschreckungs- und Normintegrationspotential im Vorfeld der Krise hingewiesen. Eine detaillierte Darstellung der strafrechtlichen Subsumtion der krisenursächlichen Sachverhalte unter § 266 StGB führt zu dem Ergebnis, dass mehrere evidente und gravierende Pflichtverletzungen der Verantwortlichen vorliegen. Insbesondere wird dargelegt, ob Entscheidungen auf Grundlage ausreichender Informationen getroffen worden sind, Existenzgefährdungen vorlagen, ein ausreichendes Risikomanagement stattfand, das Schaffen von Klumpenrisiken pflichtwidrig war, welche Rolle Bonizahlungen spielten und ob Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder ihre Überwachungspflichten verletzt haben.
Inhaltsübersicht
Einleitung
1. Die Konkretisierung des Untersuchungsgegenstandes durch Straftheorien
Die Rolle des Strafrechts: Zum Sinn und Zweck von Strafe – Strafrecht und Wirtschaft
2. Konnte das Strafrecht die hier zugewiesene Rolle erfüllen?
Hintergrund(untersuchung) zur Rolle des Strafrechts – Die Mitursächlichkeit
3. Zu den strafrechtlichen Mitteln als Reaktion auf die Wirtschafts- und Finanzkrise
A. Das strafrechtliche Arsenal: Die bereits vorgenommenen Subsumtionen der Krisensachverhalte unter § 266 StGB – Die materiell-rechtliche Subsumtion unter § 266 StGB – Bewertung der Ausführungen von Kasiske, Schünemann und Bermel anhand der Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung – Ist ein »Mehr« von Strafrecht notwendig?
B. Zur Illusion der Notwendigkeit eines »Mehr« an Strafrecht
4. Resümee
Literatur- und Stichwortverzeichnis
Pressestimmen
»Löwers Untersuchung ist ein wichtiger Beitrag zur strafrechtswissenschaftlichen Aufarbeitung der Finanzkrise. Die originelle und vielschichtige Forschungsfrage wirft das zentrale Problem der Steuerungsfähigkeit wirtschaftlichen Handelns durch das Strafrecht auf.« Georg Köpferl, in: Neue Kriminalpolitik, Jg. 30, Heft 2/2018
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