Beschreibung
Die staatliche Abschöpfung von Erträgen aus Straftaten hat Hochkonjunktur. »Straftaten dürfen sich nicht lohnen« – aber für wen gilt das? Inwieweit ein Zugriff auch auf Drittbegünstigte der Tat, etwa Angehörige oder Unternehmen, erfolgen darf, ist bislang kaum durchdrungen. Der Autor entwickelt hierfür in kritischer Auseinandersetzung mit den herrschenden Auffassungen zur Theorie des Abschöpfungsrechts ein schlüssiges Grundkonzept, welches auch eine Rechtfertigung des sog. Bruttoprinzips liefert. An diesen Maßgaben wird zunächst das bisherige Recht gemessen, für das – trotz oder gerade aufgrund einer kaum nachvollziehbaren Fallgruppenbildung des BGH – völlig unklar war, inwieweit es die Abschöpfung bei Drittbegünstigten ermöglichte. Anschließend werden die entsprechenden Änderungen der 2017 umgesetzten, grundlegenden Reform des Abschöpfungsrechts gewürdigt. Diese hat zwar spürbare Verbesserungen gebracht, allerdings identifiziert der Autor auch teils schwerwiegende, konzeptionelle Defizite.
Inhaltsübersicht
Einleitung
Überblick über die einschlägigen Regelungen und Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes – Problematik der Abschöpfung von Taterträgen bei Drittbegünstigten – Gang der Untersuchung
1. Die theoretischen Grundlagen der Abschöpfung von Taterträgen im Allgemeinen und bei Drittbegünstigten
Rechtsgrund der Abschöpfung von Taterträgen – Rechtsnatur der Abschöpfung von Taterträgen – Vereinbarkeit der Abschöpfung von Taterträgen mit Art. 14 GG
2. Das bislang geltende Recht der Abschöpfung von Taterträgen bei Drittbegünstigten
Entstehungsgeschichte des § 73 III StGB a.F. – Methodische Möglichkeiten des Umgangs mit den identifizierten Problemen – Die Leitentscheidung des BGH zu § 73 III StGB a.F. – Anwendung des § 73 III StGB a.F.
3. Das neue Recht der Abschöpfung von Taterträgen bei Drittbegünstigten
Vorgaben der EU-Vermögensabschöpfungs-Richtlinie – Regelungen der aktuellen »Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung«
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
Literaturverzeichnis
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