Die Sprach- und Ortsfremdheit von Beschuldigten im Strafverfahren

Eine Untersuchung des deutschen Umgangs mit sprach- und ortsfremden Beschuldigten im Lichte des unionsrechtlichen Diskriminierungsverbots

2019. 6 Abb.; 385 S.
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Beschreibung

Die diskriminierungsfreie Ausgestaltung der prozessualen Rechte zur Garantie eines transparenten, fairen Strafverfahrens ist ein unerlässlicher Baustein der Subjektstellung des Beschuldigten. Der Zweck einer wahrheitsbasierten, verfahrensökonomischen, konsequenten und effektiven Strafverfolgung steht dabei mit der Sprach- und Ortsfremdheit von Beschuldigten in einem nicht unerheblichen natürlichen Konflikt. Die Arbeit behandelt das strafprozessuale Verfahren in seinem gesamten Anwendungsbereich vom ersten Kontakt der Strafverfolgungsbehörden mit dem Tatverdächtigen über den Abschluss des Ermittlungsverfahrens, die Durchführung der Hauptverhandlung, den Akt der Strafzumessung und Rechtsfolgenbestimmung, bis hin zur Vollstreckung samt Strafvollzug. Insofern wird auch den vielschichtigen Komponenten einer supranationalen Einkleidung verschiedener Rechtspositionen und der Ausstrahlungswirkung des Art. 18 AEUV besondere Beachtung geschenkt.

Inhaltsübersicht

A. Einleitung

Statistische Betrachtung – Umgang mit Personen ohne verlässliche Personaldokumente – Gang der Untersuchung in den Teilen B.-E.

B. Gerichtssprache und die Sprachfremdheit von Beschuldigten

Der Rechtssatz »Die Gerichtssprache ist Deutsch« – Internationale Einflüsse – Ausformungen und Eintrübungen des Rechtssatzes »Die Gerichtssprache ist Deutsch« sowie Maßnahmen zur Kompensation sprachbedingter Nachteile

C. Der Umgang mit ortsfremden Beschuldigten

Das Institut der strafprozessualen Zustellungsvollmacht – Zustellung im Ausland – Öffentliche Zustellung – Untersuchungshaft

D. Folgen der Tat für sprach- und ortsfremde Beschuldigte

Die Berücksichtigung der Sprach- und Ortsfremdheit bei der Rechtsfolgenbestimmung – Der Umgang mit sprach- und ortsfremden Beschuldigten bei der Strafverwirklichung (Strafvollstreckung und Strafvollzug)

E. Vertiefende Betrachtung im Lichte des unionsrechtlichen Diskriminierungsverbots

Das unionsrechtliche Diskriminierungsverbot – Diskriminierungsrechtliche Anknüpfungspunkte betreffend die Sprachfremdheit von Beschuldigten – Diskriminierungsrechtliche Anknüpfungspunkte betreffend die Ortsfremdheit von Beschuldigten

F. Zusammenfassende Schlussbetrachtung

Literatur-und Sachwortverzeichnis

Pressestimmen

»Das Buch kann jedem Strafjuristen, aber auch jedem Kriminologen ans Herz gelegt werden; trotz seiner starken dogmatischen Ausprägung, sensibilisiert das Werk in vielen – auch kriminologischen – Bereichen, die ansonsten in der Praxis teilweise übersehen werden könnten und somit unberücksichtigt bleiben würden.« Leif Artkämper, in: Polizei-Newsletter online 29.06.2019

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