Die sog. Generalklauseln des BGB in der Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts (1927–1945)
2025. 1 Tab.; 518 S.
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Beschreibung

Die Arbeit untersucht die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts anhand der sog. Generalklauseln des BGB. Im Vordergrund steht hierbei die Frage, welchen gesellschaftlichen und politischen Einfluss das damals höchste deutsche Arbeitsgericht während der Zeit seines Bestehens (1927–1945) hatte, oder ob es selbst solchen Einflüssen unterworfen war. Für die umfassende Analyse boten sich die in den Generalklauseln enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe wie »Treu und Glauben« oder die »guten Sitten« an, da gerade sie der Auslegung durch die Rechtsprechung bedürfen und grundsätzlich wertungsoffen sind. Die Arbeit zeigt auf, dass die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts ein soziales Ideal verwirklichte. Ferner legt sie dar, ob und in welchem Umfang die Begriffe wie Treu und Glauben, gute Sitten, etc. Einfallstore für die NS-Ideologie in die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts nach der sog. Machtergreifung durch die Nationalsozialisten im Jahr 1933 waren.

Inhaltsübersicht

A. Einleitung

B. Entstehung der Arbeitsgerichtsbarkeit

Die Arbeitsgerichtsbarkeit vor 1926 – Die Arbeitsgerichtsbarkeit nach dem Arbeitsgerichtsgesetz von 1926 – Die Entwicklung des Arbeitsrechts in der Weimarer Republik (1918–1933) – Die Entwicklung des Arbeitsrechts in der NS-Zeit (1933–1945) – Die Entwicklung des Arbeitsrechts nach der »Stunde Null« bis heute

C. Die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts zu § 826 BGB

D. Die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts zu § 134 BGB

Zulässigkeit von sog. »Kettenverträgen« – Rechte aus dem Betriebsrätegesetz – Kündigung – Anrechnung bei Ruhegehaltsbezügen – Vergütung von Mehrarbeit bei Verstoß gegen ArbeitszeitVO – Verbot der Besserstellung eines Arbeitnehmers – Art. 159 WRV als gesetzliches Verbot

E. Die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts zu § 138 BGB
Nichtigkeit von Willenserklärungen – Sittenwidrigkeit von Verträgen – Kündigung – Zugang eines Kündigungsschreibens – Kündigung von Lehrlingsverträgen – Wucher – Pensionszusage

F. Die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts zu § 133 BGB
Mehrdeutigkeit als Voraussetzung für die Auslegung von Willenserklärungen – Verhältnis von § 133 zu § 157 BGB – Anwendung auf Tarifvorschriften

G. Die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts zu § 157 BGB
Auslegung einer Tarifordnung – Auslegung eines Lohnabkommens – Auslegung einer Arbeitsordnung – Zugang von Kündigungen – Auslegung eines Manteltarifvertrages – Urlaubsanspruch – Auslegung eines Tarifvertrags

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