Die Schuldenbremse des Grundgesetzes und ihre Umsetzung in den Ländern

Ein Beitrag zum föderalen Staatsschuldenrecht nach der Föderalismusreform II

2021. 3 Tab.; 447 S.
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ISBN 978-3-428-18087-5
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ISBN 978-3-428-58087-3
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Preis für Bibliotheken: 166,00 € [?]

Beschreibung

Kernstück der Föderalismusreform II im Jahr 2009 war die Einführung der sog. Schuldenbremse in Art. 109 Abs. 3 GG, die erstmals in der deutschen Verfassungsgeschichte konkrete Vorgaben zur Begrenzung der staatlichen Neuverschuldung an die Länder adressierte. Dieses Novum hat dazu inspiriert, die Länder und ihr Staatsschuldenrecht in den Fokus der Untersuchung zu rücken. Gemeinsam mit den weitgehend identischen Vorgaben an den Bund konstituiert die Finanzverfassung des Grundgesetzes damit erstmals ein föderal harmonisiertes Staatsschuldenrecht. Seit dem 1. Januar 2020 beanspruchen die grundgesetzlichen Vorgaben volle Geltung gegenüber den Ländern. Um von den zulässigen Kreditausnahmen der grundgesetzlichen Schuldenbremse – Konjunkturkomponente und Notlagenklausel – Gebrauch machen zu können, müssen die Länder die Schuldenbremse im Landesrecht umsetzen und ausgestalten. Sie sind dabei an die Vorgaben des Art. 109 Abs. 3 GG gebunden. Die Untersuchung arbeitet die an die Länder gerichteten staatsschuldenrechtlichen Verfassungsvorgaben heraus, vermisst die ihnen zur Verfügung stehenden legislativen und exekutiven Gestaltungsspielräume bei der Umsetzung und Ausgestaltung und analysiert einige Landesschuldenbremsen.

Inhaltsübersicht

1. Staatsverschuldung und Staatsschuldenrecht unter besonderer Berücksichtigung der Länder
Einführung und Untersuchungsgegenstand – Die Schuldenregeln in den Ländern und deren historische Entwicklung – Die Entwicklung der Länderverschuldung – Einfluss unionsrechtlicher Schuldenbegrenzungsregeln auf die Länder
2. Eigenstaatliche Regelungsmacht und grundgesetzliche Vorgaben – die bundesstaatliche Dimension des Staatsschuldenrechts aus Sicht der Länder
Verfassungsautonomie und Haushaltsautonomie der Länder – Kooperativer oder kompetitiver Föderalismus? Einordnung des neuen Staatsschuldenrechts in die allgemeine bundesstaatliche Reformdiskussion – Art. 109 Abs. 3 GG als neuer Rechtsrahmen des föderalen Staatsschuldenrechts
3. Eine Schuldenbremse für die Länder – grundgesetzliche Vorgaben, Gestaltungsspielräume, Umsetzung in den Ländern
Grundsatz: Verbot struktureller Neuverschuldung (Art. 109 Abs. 3 S. 1 GG) – Ausnahmen vom materiellen Haushaltsausgleich (Art. 109 Abs. 3 S. 2, 3 GG)
4. Schlussbemerkung
Literatur- und Sachwortverzeichnis

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