Beschreibung
Wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Urteil gegen einen Staat erlässt, ist das Urteil von diesem Staat in sein innerstaatliches Recht umzusetzen. Die Umsetzung überwacht das Ministerkomitee des Europarats, ein aus Diplomatinnen und Diplomaten zusammengesetztes politisches Organ. In Zeiten wachsenden Widerstandes gegen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und seine Spruchpraxis stellt sich die Frage, welche Pflichten und Befugnisse das Ministerkomitee hat, um die vollständige Umsetzung der Urteile zu gewährleisten, und welche Möglichkeiten dem Ministerkomitee zur Verfügung stehen, um auf die Staaten einzuwirken, die ein Urteil nicht umsetzen. Neben der umfassenden Analyse der Rechtsgrundlagen des Ministerkomitees rundet eine Praxisanalyse anhand von Fallstudien die Untersuchung ab. Ebenso werden der Einfluss des EGMR und der übrigen Akteure des Europarats auf die Arbeit und Stellung des Ministerkomitees untersucht.
Inhaltsübersicht
Einleitung
1. Die Aufgaben des Ministerkomitees im Konventionssystem im Wandel der Zeit
Das Ministerkomitee zwischen 1953 und 1998 – Reform des Kontrollmechanismus durch das 11. Zusatzprotokoll
2. Handlungsrahmen des Ministerkomitees bei der Überwachung der Umsetzung der Urteile gemäß Art. 46 EMRK
Pflichten des Staates aus einem Urteil gemäß Art. 46 Abs. 1 EMRK – Pflichten und Befugnisse des Ministerkomitees aus Art. 46 Abs. 2 EMRK
3. Überwachung der Umsetzung der Urteile durch das Ministerkomitee in der Praxis
Stand der Umsetzung der Urteile des EGMR – Reaktionen des Ministerkomitees auf einzelne Umsetzungsprobleme
4. Einfluss der übrigen Akteure des Europarats auf die Arbeit des Ministerkomitees und die Umsetzung der Urteile des EGMR
Rolle des EGMR bei der Umsetzung der Urteile – Die Rolle der Parlamentarischen Versammlung bei der Umsetzung der Urteile – Rolle des Generalsekretärs bei der Umsetzung der Urteile – Fazit
5. Reformüberlegungen und Handlungsvorschläge
Gerichtshof – Ministerkomitee
6. Fazit
Literatur- und Sachverzeichnis
Pressestimmen
»Die vorliegende Untersuchung unterstreicht durch ihre anschauliche Problemdarstellung die Notwendigkeit einer Reform des Umsetzungsverfahrens und leistet damit einen wertvollen Beitrag zu dessen Weiterentwicklung.« Sabrina Lipp, in: Österreichisches Institut für Menschenrechte - Newsletter, 6/2018
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