Zugleich ein Beitrag zur Lehre von der Trennbarkeit von Rechts- und Tatfrage
Beschreibung
Der Widerruf von Verbraucherdarlehen ist Gegenstand vieler Prozesse. Häufig wird nicht nur über die Belehrung, sondern auch über die Verwirkung gestritten. Der XI. Zivilsenat des BGH entschied hierzu stets, letztere sei drittinstanzlich nur eingeschränkt nachprüfbar. Nachdem der Autor zunächst die Entstehung der Verwirkung und des Widerrufsrechts nachzeichnet, analysiert er diese Spruchpraxis des XI. Zivilsenats bei der Prüfung des Verwirkungstatbestands im Vergleich zum weiter reichenden Vorgehen anderer Senate. Er zeigt auf, dass die richtige Bemessung der Prüfung von einem klassischen Problem abhängt: der Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage. Der Autor würdigt das Schrifttum hierzu und demonstriert in seinem eigenen Ansatz, dass Rechts- und Tatfrage stets klar trennbar sind, diese Trennung auch die Reichweite der revisionsgerichtlichen Kontrolle bestimmen muss, und dass auf dieser Grundlage die Verwirkung rechtlich voll nachprüfbar ist.
Inhaltsübersicht
1. Die Entwicklung der Verwirkung als materiellrechtliches Institut
Die zur Annahme der Möglichkeit einer Verwirkung führende Interessenlage und ihre Bedeutung für das Verhältnis zwischen Verjährung und Verwirkung – Das dogmatische Werden der Verwirkung
2. Die Entwicklung des Widerrufsrechts beim Verbraucherdarlehensvertrag als materiellrechtliches Institut
Die zur Einräumung eines Widerrufsrechts führende Interessenlage und ihre Bedeutung für die Themenstellung dieser Arbeit – Verhältnis des verbraucherdarlehensrechtlichen Widerrufsrechts zu anderen als Widerrufsrecht bezeichneten Instituten im Bürgerlichen Recht – Die Entstehung eines Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehensverträgen
3. Die revisionsgerichtliche Prüfung des Verwirkungstatbestands, insbesondere beim verbraucherkreditrechtlichen Widerrufsrecht
Phänomenologische Darstellung der revisionsgerichtlichen Prüfung des Verwirkungstatbestands durch den XI. Zivilsenat – Gegenüberstellung des durch den XI. Zivilsenat gewählten Ansatzes mit in der Vergangenheit durch den XI. und durch andere Zivilsenate gewählten Ansätzen und das daraus fließende Interesse an einer Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage
4. Die wichtigsten Ansätze des Schrifttums zur Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage und deren Anwendung auf die Verwirkung des verbraucherkreditrechtlichen Widerrufsrechts
Die vom Gesetz vorausgesetzte Möglichkeit der Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage – Die von der Literatur vorgeschlagenen Möglichkeiten der Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage
5. Entwicklung des eigenen Ansatzes zum Trennungsproblem und Anwendung dieses Ansatzes auf die revisionsgerichtliche Prüfung des Verwirkungstatbestands beim Verbraucherkredit
Die vom Gesetz geforderte Trennung – Die Durchführung der Trennung – Die Bewältigung von Komplikationen – Die Anwendung der gefundenen Ergebnisse auf die Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum Verbraucherdarlehenswiderruf
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