Die Rechtsprechung des Sondergerichts Mannheim 1933-1945
1997. Tab., Abb.; 372 S.
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Beschreibung

Die kurz nach der Machtergreifung im März 1933 im gesamten Reich errichteten Sondergerichte für Strafsachen werden meist als typische Ausprägung des nationalsozialistischen Unrechtssystems, häufig in einem Atemzug mit dem Volksgerichtshof genannt. Dennoch liegen bisher kaum detaillierte Untersuchungen über diesen Zweig der Rechtsprechung vor. In der Regel wurden nur einzelne Aspekte oder einzelne Urteile analysiert, oft die zeitgenössische Einschätzung bzw. kriminalpolitische Zielsetzung von »Standgerichten der inneren Front« kritiklos übernommen.

Ziel der vorliegenden rechtshistorischen Arbeit ist die wissenschaftliche Erfassung der Rechtsprechungspraxis des Sondergerichts Mannheim aus juristischer und historischer Sicht. Dahinter verbirgt sich ein bescheidener Ansatz: Vor allem wird es um die Beschreibung der Tätigkeit des Sondergerichts gehen. Eine Aussage über seine Gerichtsqualität oder über die Strafbarkeit des Handelns der beteiligten Richter und Staatsanwälte kann und will die Arbeit nicht liefern: Sensationsgier, die im Zusammenhang mit der Beschäftigung der Strafjustiz der Nationalsozialisten immer wieder zu spüren ist, findet keine Befriedigung.

Der Darstellung der Einbindung der Sondergerichte in den Justizverwaltungsapparat mit Untersuchung der zentralen Steuerungsmechanismen und der Zuständigkeit unter Beschreibung der strafprozessualen Besonderheiten und Entwicklungen folgt eine Analyse von 486 Verfahrensakten, die nach dem Zufallsprinzip aus dem Gesamtbestand ausgewählt wurden. Die Auseinandersetzung mit den Bemühungen um Verfahrensbeschleunigung drängt aktuelle Bezüge zu den rechtspolitischen Ansätzen und Lösungsversuchen unter dem Stichwort der Entlastung der Rechtspflege auf und liefert deutliche Hinweise auf die Fragwürdigkeit eines neuerlichen Abbaus der Verfahrensrechte des Bürgers.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: Einleitung - Teil 1: Die Errichtung eines Sondergerichts für Baden in Mannheim: I. Die Gleichschaltung der badischen Justiz - II. Die Errichtung des Sondergerichts in Mannheim - Teil 2: Sondergerichtsbarkeit im Nationalsozialismus - normative Aspekte: I. Gerichtsverfassungsrechtliche Voraussetzungen - II. Die Rechtsstellung der Verfahrensbeteiligten - III. Gang des Verfahrens - Teil 3: Sondergericht und Justizverwaltung - das Sondergericht im Spiegel der Lageberichte und Generalakten: I. »Kampf gegen Lügenkampagnen, Greuelmärchen und terroristische Anschläge« - die Entwicklung bis 1939 - II. »Was aber ist dem recht, der dem Volk den Dolch in den Rücken stößt, wenn der Soldat des Volkes die Brust im Kampf dem Tode darbietet?« - die Entwicklung 1939-1945 - Teil 4: Die Aktenanalyse: I. Methodischer Vorspann - II. Untersuchungsgegenstand und Untersuchungsergebnisse - Zusammenfassung - Literaturverzeichnis - Quellenverzeichnis und -anhang

Pressestimmen

»Die gelungene Untersuchung Oehlers hebt sich durch den reflektierten Ansatz und die dem Juristen noch immer ungewohnte Methode wohltuend von vielen anderen Arbeiten in diesem Bereich ab. Es gelingt ihr, wichtige und oft neue Einblicke in den Verfahrensalltag eines nationalsozialistischen Sondergerichts herauszuarbeiten. Die Arbeit wird in der künftigen Justizforschung zum Nationalsozialismus zu beachten sein.«
Hans-Peter Haferkamp, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, 116/1999

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