Die Rechtsfolgen prinzipaler Normenkontrollen für Verwaltungsakte

§ 79 Abs. 2 BVerfGG und § 183 VwGO

2008. 287 S.
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Beschreibung

Torsten Gerhard untersucht die Auswirkungen prinzipaler Normenkontrollen auf Verwaltungsakte, die auf der Grundlage einer unwirksamen Norm erlassen wurden. Im Mittelpunkt steht dabei das Verhältnis der § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG und § 183 Satz 1 VwGO zu den Beseitigungs- und Anpassungsmodalitäten des allgemeinen Verwaltungsrechts. Der Verfasser legt dar, dass durch die gerichtliche Feststellung der Unwirksamkeit einer Norm bestehende Ansprüche auf Anpassung bzw. Beseitigung eines Verwaltungsaktes - insbesondere auf der Grundlage des verfassungsrechtlich fundierten öffentlich-rechtlichen Beseitigungsanspruchs - nicht eingeschränkt werden. Darüber hinaus befasst sich der Autor mit Wirkung und Grenzen des Vollstreckungsverbots nach § 79 Abs. 2 S. 2 BVerfGG bzw. § 183 S. 2 VwGO und gibt einen Überblick über die Rechtsschutzmöglichkeiten betroffener Bürger.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: A. Einleitung und Problemüberblick: Allgemein - Darstellung der zu lösenden Konflikte - Beispielsfälle - B. § 183 VwGO - Regelung auch für bestandskräftige Verwaltungsakte?: Allgemein - Erstreckung des Anwendungsbereichs des § 183 VwGO auf Verwaltungsakte? - Übernahme der Konzeption des § 183 VwGO - C. Die Tatbestandsmerkmale des § 79 Abs. 2 S. 1 BVerfGG und des § 183 S. 1 VwGO: Allgemein - "Nicht mehr anfechtbar" - "Für nichtig erklärt" bzw. "die Nichtigkeit festgestellt" - Das Beruhen des Verwaltungsakts auf einer rechtswidrigen Norm - D. Die Rechtsfolgen der Unwirksamerklärung einer Norm mit "erga omnes"-Wirkung für noch anfechtbare Verwaltungsakte: Vorbemerkung: Die Existenz eines Beseitigungsanspruchs als Fehlerfolge rechtsverletzenden Verwaltungshandelns - Anspruch auf Aufhebung des noch anfechtbaren Verwaltungsakts durch die Behörde als Folge der Normenkontrollentscheidung - Einschränkungen der Aufhebbarkeit bei Drittbezug? - E. Die Rechtsfolgen der Unwirksamerklärung einer Norm mit "erga omnes"-Wirkung für bestandskräftige Verwaltungsakte. Die Regelungen der § 79 Abs. 2 BVerfGG, § 183 VwGO: Die Bedeutung des Begriffs "unberührt" - Rechte des durch den Verwaltungsakt Betroffenen gegenüber der Verwaltung nach der Normenkontrollentscheidung - Rechtsfolge "pro futuro": Inhalt und Reichweite des Vollstreckungsverbotes nach § 79 Abs. 2 S. 2 BVerfGG und § 183 S. 2 VwGO - Prozessuale Möglichkeiten des Betroffenen zur Durchsetzung der festgestellten Ansprüche - F. Exkurs: Die inzidente Normenkontrolle: Übertragbarkeit des Regelungsgedankens des § 183 VwGO? - Einfluss der inzidenten Normenkontrolle auf die Rücknahmeentscheidung der Verwaltung in Parallelfällen? - Ergebnis - G. Lösungsvorschläge zu den Beispielsfällen - Zusammenfassung der Ergebnisse - Literatur- und Sachwortverzeichnis

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