Die Rechtsfolgen der Einlegung von Widerspruch und Anfechtungsklage

Kritik des § 80 VwGO und dogmatische Neukonzeption

2001. 204 S.
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ISBN 978-3-428-10555-7
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Beschreibung

Eine Handlungsform der Verwaltung ist der belastende Verwaltungsakt. Wird gegen einen solchen Verwaltungsakt vor Gericht geklagt, so bedarf es einer Regelung, welcher Rechtszustand in dem Zeitraum zwischen der Klageerhebung und der Entscheidung des Gerichts gelten soll. Der Gesetzgeber hat in § 80 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eine derartige Regelung konzipiert. Danach sollen grundsätzlich alle Rechtsfolgen des Verwaltungsaktes bis zur Entscheidung des Gerichts ausgesetzt bleiben.

Der Autor weist erstmals nach, daß diese Konzeption in zentralen Punkten in sich widersprüchlich ist oder gegen höherrangiges (Verfassungs-)Recht verstößt. Daraus leitet er ab, daß die in § 80 VwGO enthaltene Regelungskonzeption nicht normativ wirksam werden kann. Markus Pöcker vertritt die These, daß die Maßstäbe des Interims-Rechtszustandes stattdessen primär aus den Rechtssätzen zu gewinnen sind, die die Verwaltung zum Erlaß belastender Verwaltungsakte ermächtigen, also aus dem materiellen Recht. Diese Maßstäbe, die die Ableitung erlauben, welche Rechtsfolgen eines Verwaltungsaktes sofort vollziehbar sind und welche aufgeschoben bleiben müssen, sind in den Rechtsgüterzuordnungen des materiellen Rechts implizit enthalten. Jedoch setzt dies voraus, daß das materielle Recht hinreichend deutliche Rechtsgüterzuordnungen trifft. Dies ist jedoch vor allem bei Planungs- und Abwägungsentscheidungen von erhöhter Komplexität nicht der Fall. Außerdem können dem materiellen Recht bei Verwaltungsakten mit belastender Drittwirkung keine Aussagen über die aufschiebende Wirkung bzw. die sofortige Vollziehbarkeit entnommen werden. Für diese Fälle vertritt der Autor die These, daß die gesuchten Maßstäbe der normativen Steuerung des Verfahrens zu entnehmen sind, das zu dem Verwaltungsakt führt. Bewirkt diese normative Steuerung des Verfahrens, daß die Entscheidung als das Produkt dieses Verfahrens mit erhöhter Wahrscheinlichkeit rechtmäßig ist und daher mit entsprechend erhöhter Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Prüfung standhält, so darf die Entscheidung bereits vor Abschluß des Klageverfahrens umgesetzt werden.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Die Fehler im Regelungskonzept des § 80 VwGO: Regel-Ausnahme-Verhältnis von aufschiebender Wirkung und sofortiger Vollziehbarkeit - Pauschaler Begriff der aufschiebenden Wirkung in § 80 Abs. 1. S. 1 VwGO - Folgerung: Partielle normative Wirkungslosigkeit des § 80 VwGO - 2. Das neue Modell: Grundlagen - "Materielles Zwischenrecht" - Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht - Verhältnis zu ausdrücklichen gesetzlichen Anordnungen der sofortigen Vollziehbarkeit - 3. Die Rechtsfolgen der Rechtsbehelfseinlegung im einzelnen: Offensichtlich erkennbarer Ausgang des Rechtsbehelfsverfahrens - Rechtsbehelfe mit offener Erfolgsaussicht - Grundidee der materiell-rechtlichen Maßstabsableitung - Reichweite der materiell-rechtlichen Maßstabsableitung - Komplexe Planungs- und Gesamtabwägungsentscheidungen und Verwaltungsakte mit belastender Drittwirkung - Normative Bestandsgewähr durch Verwaltungsverfahrensrecht - Literaturverzeichnis - Sachverzeichnis

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