Die Rechtsetzungsbefugnisse der italienischen Regierung
2000. 219 S.
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ISBN 978-3-428-09905-4
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ISBN 978-3-428-49905-2
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Beschreibung

Die italienische Regierung verfügt - anders als die deutsche - über umfassende Rechtsetzungsbefugnisse. Verordnungen der Regierung spielen deshalb in der Rechtspraxis eine herausragende Rolle. Zugleich stößt die Funktion der Regierung als Rechtsetzungsorgan auf wachsende Kritik. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor Entstehung und Umfang, Funktion und Kontrolle dieser Befugnisse.

Seit der staatlichen Einigung Italiens im neunzehnten Jahrhundert nimmt die Regierung weitreichende Rechtsetzungsbefugnisse in Anspruch. Teilweise ermächtigt das Parlament die Regierung, Gesetzesverordnungen auf einem bestimmten Gebiet zu erlassen, teilweise erläßt die Regierung in Ausnahmesituationen eigenständig vorläufig wirksame Notverordnungen.

Gesetzesverordnungen erfüllen eine wichtige Aufgabe etwa bei umfangreichen Regelungsvorhaben oder der fristgerechten Umsetzung europäischer Rechtsvorschriften. Ursprünglich allein für Ausnahmesituationen vorgesehen, haben Notverordnungen einen erheblichen Funktionswandel erfahren. Dank eines beschleunigten Gesetzgebungsverfahrens beschließt die Regierung Notverordnungen zur zügigen Umsetzung des politischen Programms. Diese Entwicklung stößt auf heftige Kritik.

Der Autor untersucht vorhandene Kontrollmechanismen und kommentiert die jüngsten Ansätze in der Verfassungsrechtsprechung. Der Ausnahmecharakter der Notverordnungsgebung kann danach nur durch eine grundlegende Reform des Gesetzgebungsverfahrens wiederhergestellt werden.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: 1. Teil: Einleitung: Legislativkompetenzen der Exekutive als verfassungsrechtlicher Ausnahmefall - Überblick über die Rechtsquellenhierarchie und die Einordnung der Rechtsnormen aus dem Zuständigkeitsbereich der Regierung - Legislativkompetenzen der Exekutive nach heutigem und früherem deutschen Recht - Übereinstimmungen in der verfassungsrechtlichen Konzeption der Verordnungen mit Gesetzeskraft - Entstehungsprozeß und Ausprägung der Regierungsbefugnisse zur Schaffung gesetzesgleicher Rechtsakte in der italienischen Verfassungsgeschichte - 2. Teil: Decreti legislativi: Verfassungsrechtliche Vorgaben - Verfahren und Form der Verordnungsgebung - Der Anwendungsbereich der »delega legislativa« - Sonderfälle der Übertragung von Rechtsetzungsbefugnissen auf die Regierung - 3. Teil: Notverordnungen (decreti legge): Einleitung - Die Systematik der Rechtsetzung durch Notverordnungen - Die Rechtsnatur der decreti legge - Voraussetzungen und Schranken des Notverordnungsrechts - Verfahren und Form der Verordnungsgebung - Die Umwandlung der Notverordnung in Gesetz - Die fehlende Umwandlung der Notverordnung - Notverordnungsgebung zwischen Krise und Reform - 4. Teil: Die Verordnungen ohne Gesetzeskraft (regolamenti): Einleitung - Entstehung und Grundlage der Befugnis zum Erlaß von Verordnungen ohne Gesetzeskraft - Die Verordnungen ohne Gesetzeskraft nach Art. 17 des Gesetzes Nr. 400 / 1988 - Ausblick auf geplante Verfassungsregelungen der Verordnungen ohne Gesetzeskraft - 5. Teil: Zusammenfassende Bewertung - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis

Pressestimmen

»Die Darlegungen des Autors zeichnen sich dadurch aus, daß er die Problematik sehr gut im Kontext des gesamten italienischen Rechtssystems sieht und auf der Grundlage der Auseinandersetzung mit den Lehrmeinungen jeweils zu einer eigenen, in aller Regel überzeugenden Stellungnahme kommt. Etwas bedauerlich ist vielleicht, daß die rechtsvergleichenden Ansätze aus der Einleitung später nicht mehr aufgenommen werden und der Blick auch über Deutschland und Italien hinaus auf andere europäische Staaten, insbesondere Frankreich, unterbleibt, der zu einigen Punkten noch interessante Aspekte hätte beitragen können. Insgesamt aber ist dem Autor ohne Einschränkung zu bescheinigen, daß er dieses aktuelle Thema, das ein wissenschaftliche Bearbeitung geradezu herausgefordert hat, umfassend und überzeugend dargestellt und damit einen ganz wesentlichen Beitrag zum Verständnis des italienischen Rechtssystems geleistet hat.« Karin Oellers-Frahm in: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht, 1/2001

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