Die persönliche Haftung von Gesellschaftern von Personengesellschaften in der historischen Entwicklung der Neuzeit
2003. 203 S.
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Beschreibung

Gegenstand der Arbeit ist die in Deutschland nachweisbare Entwicklung der persönlichen Haftung von Gesellschaftern für rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten in der Zeit vom frühen Mittelalter bis zu den Kodifikationen der Aufklärung.

Frank Thomas zeigt auf, daß das Bestehen einer persönlichen Haftung der Gesellschafter ein wichtiges Erfordernis für den sich stark ausweitenden Handel im Mittelalter wurde. Die Grundsätze der societas des klassischen römischen Rechts sahen eine solche hingegen nicht vor. Mit der sogenannten Rezeption des römischen Rechtes wurden durch das gemeine deutsche Recht diese mit einer persönlichen Haftung von Gesellschaftern dogmatisch in Einklang gebracht und deren Vorliegen angenommen. Für das späte Mittelalter weisen Quellen auf eine solche Haftung hin, ohne daß ein verbindlicher Nachweis geführt werden kann.

Erstmalig wird die persönliche Haftung der Gesellschafter in den Stadtrechtsreformationen des 15. und 16. Jahrhunderts angeordnet. In den Kodifikationen der Zeit der Aufklärung erfolgt dann eine positive Normierung. Keine Anhaltspunkte ergibt die Untersuchung dafür, daß auch die Gesellschaft als eigenständiges Haftungssubjekt mit ihrem Gesellschafts- als eigenem Haftungsvermögen angesehen wurde. Dies ist erst für die Handelsgesellschaften der zeitlich am Ende der Darstellung stehenden Kodifikationen feststellbar.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: A. Einleitung - B. Die Haftungsverhältnisse bei den Personengesellschaften nach BGB und HGB, Untersuchungsgegenstand: Die Haftungssituation bei der BGB-Gesellschaft nach der neuen Rechtsprechung des BGHs - Die Haftungsverhältnisse bei den Personengesellschaften des HGBs - Untersuchungsgegenstand - C. Die Gesellschafterhaftung des späten Mittelalters und der beginnenden Neuzeit: Gesellschafterhaftung der süddeutschen Fernhandelsgesellschaften - Die Haftung der Gesellschafter im norddeutschen Wirtschaftsraum der Hanse - Die Gesellschafterhaftung bei den Bergwerksgesellschaften in der Zeit vom Ende des 15. bis ca. Mitte des 16. Jahrhunderts - Gesellschafterhaftung im gemeinen Recht und Stadtrechtsreformationen des 15. und 16. Jahrhunderts - D. Die Behandlung der Gesellschafterhaftung in den Kodifikationen der Zeit der Aufklärung: Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis von 1756 - Das allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794 - Das badische Landrecht von 1809 und der Frankfurter Entwurf eines Handelsgesetzbuches aus dem Jahre 1811 - Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch für die gesamten deutschen Erbländer der österreichischen Monarchie von 1811 - Zusammenfassung - E. Zusammenfassung der Ergebnisse - Gedruckte Quellen und Gesetzestexte - Literatur- und Sachverzeichnis

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