Die Paradoxie des Rechts
2014. 407 S. Enthält E-Book (PDF-Datei) & Broschur
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Beschreibung

A. Einleitung

Problemstellung der Paradoxie des Rechts bei Luhmanns Systemtheorie – Diskussionen über die Paradoxie (des Rechts) bei der Systemtheorie

B. Konzeption des kommunikativen Sozialsystems

Paradigmawechsel für die Theorie von Einheit und Identität – Sinn, System und Welt – Kontingenz, Kommunikation und Emergenz des Sozialen – Strukturbildung des sozialen Systems – Systemdifferenzierung und funktionale Differenzierung

C. Logische Möglichkeit der Selbstreferenz vom Sozialsystem

Einheit, Identität und Negation in Bezug auf Differenz und Selbstreferenz – Die ›Lösung‹ der Paradoxie – Probleme der Paradoxie des selbstreferentiellen Sozialsystems

D. Logik der Selbstreferenz vom Rechtssystem

Ansatzpunkte der systemtheoretischen Rechtstheorie bei Luhmann – Funktion der Zeitbindung und Paradoxie des Rechts

E. Kopplung von Recht, Gesellschaft und Individuen

Überblick über das Verhältnis des Rechts zu seiner Umwelt – Verfassungsstaat als strukturelle Kopplung von Recht und Politik – Subjektives Recht und Individuum – Menschenrechte als quaestio iuris: Ein antihumanistisches Verständnis

F. Abschließende Betrachtung

Zusammenfassung – Eine systemtheoretische Umschreibung des Verhältnisses von Recht und Moral

Literatur- und Sachverzeichnis

Inhaltsübersicht

Die Figur Paradoxie besetzt das Zentrum des Theoriegebäudes von Luhmann; doch bleibt sie trotz aller Bekanntheit theoretisch rätselhaft. Im rechtlichen Zusammenhang, stellt sie gar ein »Heiligtum« dar. Dies zeigt sich nicht zuletzt in der Tautologie von Recht und Unrecht: das Recht ist (nicht) das Unrecht. Der Autor geht in seiner Untersuchung von einer Darstellung der systemtheoretischen Gesellschaftstheorie aus und bestimmt den Sinnzusammenhang von Differenz, Identität und Einheit. Mithilfe der Neuen Phänomenologie wird die Paradoxie rein logisch nachvollziehbar gemacht. Bezugnehmend auf rechtliche Aspekte werden die Begriffe Rechtsbegriff, Rechtswert, Unrecht und Nicht-Recht differenziert, um die These der Rechtsparadoxie zu untermauern. Darüber hinaus stellt der Autor Bezüge zur modernen Staatsordnung und den Menschenrechten her.

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