Die Mitwirkungsrechte des Bundesrates und des Bundestages in Angelegenheiten der Europäischen Union gemäß Artikel 23 Abs. 2 bis 7 GG
1997. 402 S.
Erhältlich als
89,90 €
ISBN 978-3-428-08594-1
sofort lieferbar
89,90 €
ISBN 978-3-428-48594-9
sofort lieferbar
Preis für Bibliotheken: 136,00 € [?]

Beschreibung

Durch den fortschreitenden europäischen Integrationsprozess haben Länder, Bundesrat und Bundestag im Laufe der Zeit einen erheblichen Teil ihrer Gesetzgebungskompetenzen an die EU verloren. Ruth Lang untersucht zum einen, ob der auf Druck der Länder 1992 in das Grundgesetz eingefügte Art. 23 Abs. 2 bis 7, der die Mitwirkungsrechte des Bundesrates und des Bundestages in Angelegenheiten der EU neu regelt, ausreicht, um die bisherige und vom Grundgesetz vorgesehene Funktion und Stellung beider Organe als Gesetzgebungsorgane und der Länder als teilsouveräner Staatseinheiten zu sichern. Zum anderen überprüft sie, ob die Regelungen mit dem übrigen Verfassungsrecht und dem Gemeinschaftsrecht in Einklang stehen und inwieweit die Rechte tatsächlich durchsetzbar sind.

Ruth Lang erläutert die einzelnen Rechte von Bundesrat und Bundestag umfassend und detailliert. Für den Bundesrat kommt sie zu dem Ergebnis, daß sich durch die durchgängige Respektierung der vorrangigen Kompetenz der Bundesregierung sowie die letztliche Garantie ihrer freien und eigenverantwortlichen Entscheidung bei der Festlegung ihrer Verhandlungsposition in Angelegenheiten der EU weder ein Verstoß gegen Gemeinschafts- noch gegen Verfassungsrecht, insbesondere kein Verstoß gegen das Integrations- und Gewaltenteilungsprinzip oder den Grundsatz der Handlungsfreiheit der Bundesregierung im auswärtigen Bereich ergibt. Für den Bundestag stellt die Verfasserin fest, daß dessen gemeinschafts- und verfassungskonforme Mitwirkungsrechte zwar als eine Säule demokratischer Legitimation der supranationalen europäischen Hoheitsgewalt zur Stärkung des demokratischen Prinzips beitragen, jedoch deutlich hinter den Rechten des Bundesrates zurückgeblieben sind. Für beide Organe wie auch für die Länder selbst gilt, daß eine volle Gleichwertigkeit zwischen ihrer Alleinentscheidungsbefugnis und einer Mitwirkung an der Entscheidungsbefugnis der Bundesregierung nicht erreicht werden kann.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: Einführung - 1. Kapitel: Die bisherigen Mitwirkungsrechte des Bundesrates und des Bundestages: Die Rechte des Bundesrates - Die Rechte des Bundestages - 2. Kapitel: Die Entstehungsgeschichte des Art. 23 GG und seiner Begleitvorschriften: Der Maastrichter Vertrag als Ausgangspunkt für die Verfassungsdiskussion - Das Ratifizierungsverfahren - 3. Kapitel: Die Mitwirkungsrechte des Bundesrates gem. Art. 23 Abs. 2 und 4-7 GG: Die Notwendigkeit der grundgesetzlichen Verankerung - Die Mitwirkungsrechte im einzelnen - Würdigung der Mitwirkungsrechte des Bundesrates gem. Art. 23 Abs. 2 und 4-7 - 4. Kapitel: Die Mitwirkungsrechte des Bundestages gem. Art. 23 Abs. 2 und 3 GG: Die Notwendigkeit einer Stärkung und grundgesetzlichen Verankerung der Rechte - Die Mitwirkungsrechte im einzelnen - Würdigung der Mitwirkungsrechte des Bundestages - Zusammenfassung und Ausblick - Literaturverzeichnis

Bücher aus denselben Fachgebieten

Warenkorb

Ihr Warenkorb ist leer.