Beschreibung
Die Frage, ob und inwieweit die Mitverantwortung des Opfers sich auf den Umfang der Betrugsstrafbarkeit auswirkt, wird in der herkömmlichen Betrugsdogmatik nur selten aufgeworfen. Torsten Schwarz geht dem nach und setzt sich zunächst damit auseinander, welches Opferverhalten der Begriff »Opfermitverantwortung« umfasst. Die Begriffsbestimmung erfolgt anhand zahlreicher Beispiele. Nachfolgend wird die Problematik dogmatisch eingeordnet. Nach Darstellung der herrschenden Auffassung werden die bisherigen Lösungsvorschläge diskutiert. Anschließend stellt der Autor eine eigene Lösung für eine Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Täter und Opfer vor, die an die objektive Zurechnungslehre und an die Unterscheidung zwischen Respektierungs- und weitergehenden Solidaritätspflichten anknüpft. Nur letztere könnten eine über die allgemeine Regelzuständigkeit hinausgehende besondere Verantwortlichkeit des Täters begründen. Im Bereich der Vermögensdelikte stelle die Wuchervorschrift den einzigen Tatbestand dar, der Anhaltspunkte für die Begründung einer solchen Sonderzuständigkeit enthalte. Daher müsse der Wucher im Rahmen der Betrugsstrafbarkeit vorgeben, unter welchen Voraussetzungen vom Täter nicht herbeigeführte Schwächesituationen Betrugsrelevanz zukomme. Schließlich wendet der Autor die Lösung auf die eingangs gebildeten Fallgruppen an.
Inhaltsübersicht
Einleitung
A. Phänotypik der Opfermitverantwortung
Spekulative Geschäfte – Irreale Erwartungen – Eigenschaftszuschreibung bzgl. Produkten und Dienstleistungen – Kaffeefahrten – Opfer zweifelt an der Wahrheit der vom Täter behaupteten Tatsache – Zusammenfassung / Ausblick
B. Vergleich der schweizerischen mit der deutschen Rechtslage
Gesetzgeberische Ausgangslage – Tatbestandsseite – Ebene der Strafzumessung – Dogmatische Inhomogenität wegen versteckter tatbestandlicher Berücksichtigung der Opfermitverantwortung
C. Kriminalpolitischer / strafrechtstheoretischer Hintergrund
Grundsätzliche Anliegen der Konzeptionen – Dogmatische Herleitung – Faktisch-naturalistischer Ansatz – Normativer Ansatz
D. Genuin dogmatische Lösung unter Abgrenzung von Zuständigkeitsbereichen
Argumentationsgang – Abgrenzung nach Zuständigkeitsbereichen als übergeordnetes Prinzip – Umsetzung in allgemein gültige Pflichtenkategorien und Rückführung auf das Erfordernis einer Solidaritätspflicht – Abgrenzung der Verantwortungsbereiche unter Beachtung der Vorgaben des Wuchertatbestandes (§ 291 StGB) – Fallgruppe: Tatsächliches, aber normativ nicht gebotenes Misstrauen
Literaturverzeichnis
Sachwortverzeichnis
Pressestimmen
»Insgesamt ist festzuhalten, dass Torsten Schwarz der strafrechtsdogmatischen Diskussion um die Mitverantwortung des Opfers beim Betrug wertvolle Impulse gegeben hat. Unter gründlicher Auswertung von Rechtsprechung und Literatur werden der zukünftigen Rechtsprechung Lösungen für die Behandlung der unterschiedlichen Fallgruppen einer Opfermitverantwortung angeboten.« Prof. Dr. Andreas Peilert, in: Archiv für Kriminologie, Bd. 233, 1-2/2014
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