Die medizinisch nicht indizierte Beschneidung des männlichen Kindes

Rechtslage vor und nach Inkrafttreten des § 1631d BGB unter besonderer Berücksichtigung der Grundrechte

2015. 217 S.
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ISBN 978-3-428-14584-3
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Beschreibung

Der Autor untersucht die Frage der rechtlichen Zulässigkeit medizinisch nicht indizierter Beschneidungen männlicher Minderjähriger auf Veranlassung ihrer Eltern. Nach einem kulturhistorischen Abriss und der Betrachtung medizinischer Aspekte prüft er umfassend, ob der vom Bundesgesetzgeber als Reaktion auf das sogenannte »Kölner Beschneidungsurteil« in das BGB eingefügte § 1631d verfassungsgemäß ist. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass § 1631d BGB in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig ist. Denn zum einen überwiegt angesichts der Tragweite und der Irreversibilität des Eingriffs das Grundrecht der Minderjährigen auf körperliche Unversehrtheit das elterliche Erziehungsrecht und deren Grundrecht auf Religionsfreiheit. Zum anderen liegt eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung männlicher Minderjähriger wegen des Geschlechts vor, da der Eingriff bei ihnen zulässig sein soll, während selbst milde Formen weiblicher Beschneidung durch § 226a StGB als Verbrechen unter Strafandrohung stehen.

Inhaltsübersicht

1. Einführung

2. Genitalbeschneidungen

Historischer, religiöser und kultureller Kontext – Männliche Genitalbeschneidung – Weibliche Genitalbeschneidung

3. Rechtslage vor Inkrafttreten des § 1631d BGB

Männliche Beschneidung in der bisherigen Judikatur – Das »Beschneidungs-Urteil« des Landgerichts Köln – Die Zirkumzision als Körperverletzung i.S.d. §§ 223 ff. StGB – Ergebnis

4. Rechtslage nach Inkrafttreten des § 1631d BGB

Gang des Gesetzgebungsverfahrens – Verfassungsgemäßheit des § 1631d BGB – Konformität des § 1631d BGB mit überstaatlichen Menschen- und Grundrechten – Konformität des § 1631d BGB mit dem AGG – Zusammenfassung der Ergebnisse und Fazit

5. Nachkodifizielle Judikatur und aktuelle Praxis

6. Schlussbetrachtung und Ausblick

Literatur-und Sachwortverzeichnis

Pressestimmen

»Ich bewerte es als ein starkes und ganz vortreffliches. Manok hat gründlich recherchiert, auch in historisch-religiöser und physiologisch-medizinischer Hinsicht, er drückt sich klar, präzise und gefällig aus, seine Gedankenführung ist argumentativ, ohne Leerlauf und Schritt für Schritt geprägt von besonnener Abwägung. Besonders beeindruckt haben mich die strenge Sachlichkeit und die geduldige Fairness gegenüber dem Meinungsgegner, die seine Wiedergaben und Stellungsnahmen auszeichnen.« Prof. Dr. Rolf D. Herzberg, in: JuristenZeitung, 7/2016

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