Die lex Falcidia und das Erbrecht des BGB

Eine kritische Würdigung der Entscheidung des historischen Gesetzgebers, das Rechtsinstitut der falcidischen Quart aufzugeben

1999. 201 S.
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ISBN 978-3-428-09520-9
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Beschreibung

Durch das Inkrafttreten des BGB am 01. Januar 1900 verschwand mit der sogenannten falcidischen Quart ein auf das antike römische Recht zurückgehendes Institut, das den Erben davor bewahrte, daß der ihm zugefallene Nachlaß durch Vermächtnisse überlastet und auf diese Weise im Extremfall völlig aufgezehrt wurde. Die Schöpfer der Erbrechtsordnung im fünften Buch des BGB hielten den Verzicht auf das Rechtsinstitut, das bei einer Überschwerung des Nachlasses, eine Kürzung der Vermächtnisse zugunsten des Erben vorsah, für "wünschenswerth und nicht bedenklich". Diese Entscheidung des historischen Gesetzgebers, die lex alcidia, die über einen Zeitraum von nahezu zwei Jahrtausenden bis zum Ende des letzten Jahrhunderts große Bedeutung innerhalb der erbrechtlichen Vorschriften beansprucht hatte, aufzugeben, wurde in der Folgezeit nicht mehr zur Diskussion gestellt. Mit der vorliegenden Arbeit soll nun der Versuch unternommen werden, Versäumtes nachzuholen und die für die Abschaffung der lex Falcidia maßgeblichen Gründe näher zu betrachten. Hierbei wird erkennbar, daß die für die Abschaffung der lex Falcidia angeführten Argumente, namentlich im Lichte der Forschung zum römischen Erbrecht, fragwürdig sind - wurde doch der materielle Aspekt der Erbenstellung nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt. Angesichts dessen und der Problematik, daß die Rechtsstellung des Erben, dessen Erbportion durch Vermächtnisse aufgezehrt wird, auf der Grundlage der erbrechtlichen Vorschriften des BGB nicht in zufriedenstellender Weise ausgestaltet wurde, ist die in der Einführung gestellte Frage "Brauchen wir die lex Falcidia?" immer noch aktuell.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: A. Einführung und Fragestellung - B. Die historische Entwicklung der "lex Falcidia" bis zum Inkrafttreten des BGB: Die Entwicklung der "lex Falcidia" bis in die Spätantike - Die Entwicklung der "lex Falcidia" bis ins 18. Jahrhundert - Die "lex Falcidia" in den partikularen Erbrechtsordnungen - C. Die Abschaffung der "lex Falcidia" durch den BGB-Gesetzgeber: Das Erbrecht des fünften Buches des BGB - Die Gründe für die Abschaffung der "lex Falcidia" - Die Analyse der Begründung - Die Ratio legis der "lex Falcidia" - Die Kritik der Entscheidung des BGB-Gesetzgebers - Exkurs: Die "lex Falcidia" in der Erbrechtsordnung des Züricher Gesetzbuches von 1855 - D. "Brauchen wir die "lex Falcidia"?": Der mit Vermächtnissen beschwerte Erbe im BGB - Der mit Vermächtnissen beschwerte Erbe im Rechtsvergleich - Die Notwendigkeit der "falcidischen Quart" - Die Gestalt einer "falcidischen Quart" im Rahmen des BGB - E. Ergebnis - Literaturverzeichnis - Personen- und Sachregister

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