Zu Eigenständigkeit und Gehalt der Gewährleistung freier Lehre in Art. 5 Abs. 3 GG
Beschreibung
Nach wie vor beschäftigen sich Rechtsprechung und Literatur intensiv mit der in Art. 5 Abs. 3 GG garantierten Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre. Gleichwohl haben sie die Lehrfreiheit weitgehend aus dem Blick verloren. Das Schattendasein der Garantie freier Lehre kontrastiert dabei mit grundlegenden Strukturveränderungen ihres Normbereichs, auf die Stichworte wie Lehrevaluation, leistungsorientierte Bezahlung und Bologna-Prozess verweisen. Warum das rechtswissenschaftliche Interesse für die Freiheit der Lehre verloren ging und ob die heute vielfach ausschließliche Konzentration auf Wissenschafts- und Forschungsfreiheit berechtigt ist, sind die zentralen Fragen der Untersuchung. Sie wird angeleitet durch die Hypothesen der Funktions-, Wert- und Konfliktlosigkeit der Lehrfreiheit.
Die herrschende Annahme, bei der Wissenschaftsfreiheit handle es sich um ein einheitliches, Lehr- und Forschungsfreiheit umfassendes Grundrecht, könnte an der Erforderlichkeit einer Auseinandersetzung speziell mit der Garantie freier Lehre zweifeln lassen. Eine normbereichsorientierte Konkretisierung von Art. 5 Abs. 3 GG erweist die Lehrfreiheit demgegenüber als eigenständiges Grundrecht, das selbständig neben der Forschungsfreiheit steht und einer eigenen dogmatischen Sprache bedarf. Von einem "Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit" sollte nicht mehr gesprochen werden.
Zu den wesentlichen dogmatischen Bausteinen der eigenständigen Lehrfreiheit zählt zum einen die Unabhängigkeit der Grundrechtsträgerschaft von einer persönlichen oder institutionellen Verbindung zur Forschung. Von zentraler Bedeutung ist ferner die Wirkung der Lehrfreiheit als Sachbereichsgarantie, die Konsequenz ihrer gewandelten "telæ" und ihres daraus folgenden fremdnützigen Charakters ist. Sie eröffnet eine neue verfassungsrechtliche Perspektive auf die aktuellen Veränderungen in der Hochschullehre. Im Ergebnis zeigt sich die Lehrfreiheit als gewandeltes, nicht verlorenes Grundrecht, das eine selbständige Funktion übernimmt und heute insbesondere für die Lernenden und die Gesellschaft wertvoll ist.
Inhaltsübersicht
Inhaltsübersicht: Einführung: Der Glanz vergangener Tage - Auf der Suche nach dem verlorenen Grundrecht: Erkenntnisleitende Hypothesen - Gegenstand und Gang der Untersuchung - 1. Teil: Der Abschied von der Wissenschaftsfreiheit: Zur Differenzierung von Schutzbereichen - Die Eigenständigkeit von Forschungs- und Lehrfreiheit. Praktizierter Methodensynkretismus - Die strukturellen Konzeptionen des Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG in Rechtsprechung und Literatur - Zwischenergebnis - 2. Teil: Die Wiederentdeckung der Lehrfreiheit: Die Unabhängigkeit des Grundrechtsschutzes von der persönlichen oder institutionellen Verbindung des Lehrenden zur Forschung - Die Wissenschaft als materielle Determinante der grundrechtlich geschützten Lehre - Die thematische, inhaltliche und methodische Freiheit wissenschaftlicher Lehre als Gewährleistungsinhalt - Die funktionalen Dimensionen der Lehrfreiheit - Ergebnis und Ausblick - Literaturverzeichnis - Sachregister
Pressestimmen
»Abschließend bleibt festzustellen: Bei der hier besprochenen Arbeit handelt es sich um eine durchweg gut lesbare, verständlich geschriebene, anregende Untersuchung […]. Ob die von der Verf. geäußerte Hoffnung, die verloren geglaubte Lehrfreiheit möge als eigenständiges und wegen seiner zunehmenden Bedeutung für die Drittbegünstigten gewandeltes Grundrecht ihren Weg zurück in die Rechtsprechung und Literatur finden […], tatsächlich ihre Erfüllung findet, bleibt abzuwarten. Jedenfalls leistet die Arbeit aber einen wichtigen Denkanstoß für eine mögliche Neuorientierung.« Dr. Daniela Schroeder, in: Niedersächsische Verwaltungsblätter, Heft 2/2007
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