Die Legitimität des Verbots der Auslandsbestechung

Zum Rechtsgut einer internationalrechtlich determinierten Rechtsnorm und den Grenzen transnationaler Strafgewalt

2024. 1 Tab.; 295 S.
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Beschreibung

§ 335a StGB stellt ausländische Amtsträger deutschen Amtsträgern für die Tatbestände der Bestechung und Bestechlichkeit gleich – unabhängig von der Strafbarkeit nach ausländischem Recht. Die Vorschrift beruht auf internationalen Übereinkommen, die jedoch zu undifferenziert im nationalen Recht umgesetzt wurden. Ausgehend von einer durch die Rechtsgutslehre modifizierten Verhältnismäßigkeitsprüfung wird untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen sich die Vorschrift auf ein legitimes Schutzgut stützen lässt. Insbesondere wird das Verhältnis von Korruption und Menschenrechtsverletzungen erörtert. Darüber hinaus wird die staatensouveränitätsbezogene Dimension der Strafgewaltserstreckung mit ihren Auswirkungen auf die materielle Strafnorm geklärt. Am Ende steht das Ergebnis, dass es sich bei Auslandsbestechung um kein nach dem Weltrechtsprinzip verfolgbares Delikt handelt. Naheliegend wäre eine Strafbarkeit zum Schutz ausländischer Verwaltungen. Hierfür müsste der Schutz aber einem Stellvertretungsgedanken folgen.

Inhaltsübersicht

I. Grundlagen und Ausgestaltung des Verbots der Auslandsbestechung in Deutschland
§ 335a StGB – Europäische Amtsträger, Amtsträger aus Mitgliedstaaten, Amtsträger internationaler Organisationen

II. Strafanwendungs- und völkerrechtliche Rahmenbedingungen
Zum Verhältnis von Schutzbereichs- und Geltungsfragen – Völkerrechtliche Grundlagen der Ausübung von Strafgewalt – Jurisdiktionskonflikte – Das deutsche Strafanwendungsrecht

III. Die Legitimität des Verbots der Auslandsbestechung
Anforderungen an das Schutzgut deutscher Straftatbestände – Legitimationsfremde Erwägungen – Wettbewerbsschutz – Schutz deutscher Kollektivrechtsgüter – Schutz von Individualinteressen – Schutz der ausländischen Verwaltung – (Auslands-)Bestechung als Menschenrechtsverletzung – Strafbarkeitsbegründung zur Verantwortungsübernahme

IV. Weiterführende Erwägungen
Legitime Modelle und alternative Ansätze – Auslegung der Tatbestandsmerkmale – Diskussionswürdige Änderungsvorschläge – Anmerkungen zum Umgang mit internationalen Übereinkommen

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