Die Konkurrenz zwischen dem Strafverfahren und dem anwaltsgerichtlichen Verfahren in gleicher Sache

als Beispiel für die Disziplinarverfahren der freien Berufe

2005. 1 Tab., 1 Abb.; 188 S.
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Beschreibung

Inwieweit konkurrieren anwaltsgerichtliche Verfahren und Strafverfahren in gleicher Sache miteinander?

Tobias Wagner untersucht zum einen, welchem Verfahren grundsätzlich und im Einzelfall der Vorrang gewährt werden soll. Bei der Betrachtung der Teilüberschneidung von anwaltsgerichtlichem und Strafverfahren wird auch auf den Begriff der "einheitlichen Pflichtverletzung" des § 113 Abs. 1 BRAO eingegangen. Zum anderen prüft er, ob ein Nebeneinander von anwaltsgerichtlichem und Strafverfahren (verfassungs-)rechtlich möglich, aber auch praktisch sinnvoll ist. Dabei legt er dar, welche Wirkungen das Strafverfahren hinsichtlich Tatsachenfeststellungen und Urteil auf das anwaltsgerichtliche Verfahren auslöst und ob andere Verfahrensabschlüsse (z. B. § 153a StPO) gleiche Wirkung auslösen können.

Aufgrund der Ähnlichkeit anderer berufsgerichtlicher Verfahrensvorschriften können die gefundenen Ergebnisse auch auf jene entsprechend angewendet werden.

Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Schmitz-Nüchterlein-Stiftung 2005.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Geschichte und Zweck des anwaltsgerichtlichen Verfahrens: Historische Entwicklung der Advokatur und des berufsgerichtlichen Verfahrens für Rechtsanwälte in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert - Schutzzweck des anwaltsgerichtlichen Verfahrens - 2. Der Grundsatz des Vorrangs des Strafverfahrens: Die Systematik der §§ 115b, 118 BRAO - Gründe für den Vorrang des Strafverfahrens - Ausnahmen - Annex: "Dasselbe Verhalten" gem. §§ 115b S. 1, 118 I S. 1 BRAO - 3. Der chronologische Vorrang des Strafverfahrens: Die Tatbestandsalternativen der §§ 118 Abs. 1 S. 1 und 2 BRAO - Folgen der Nichtbeachtung des Aussetzungszwanges - § 118 Abs. 1 S. 3 BRAO - Überlappung von strafprozessualer Tat und einheitlicher anwaltlicher Pflichtverletzung mangels Sachverhaltsidentität - 4. Doppelbewertung desselben Verhaltens und der (positive und negative) disziplinäre Überhang: Die Verfassungskonformität der anwaltsgerichtlichen Ahndung nach strafgerichtlicher Verurteilung - Begriffsbestimmung von "Strafe" und "Ordnungsmaßnahme" gem. § 115b BRAO - Gründe für eine zusätzliche anwaltsgerichtliche Ahndung (positiver disziplinärer Überhang, § 115b BRAO) - Der Einfluß einer anwaltsgerichtlichen Maßnahme auf ein späteres Strafurteil - Anwaltsgerichtliche Ahndung trotz Freispruchs im Strafverfahren (negativer disziplinärer Überhang, § 118 Abs. 2 BRAO) - Bewertung des disziplinären Überhangs bei Überlappung der strafrechtlich und anwaltsgerichtlich zu ahndenden Taten - Bindung des Anwaltsgerichts an tatsächliche Feststellungen im Strafverfahren (§ 118 Abs. 3 BRAO) - 5. Ergebnisse und Schlußbetrachtung - Schrifttums- und Sachwortverzeichnis

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