Die Konkretisierung des Missbrauchsverbots der SE zum Schutz von Beteiligungsrechten der Arbeitnehmer
2015. 45 Abb.; IV, 590 S.
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ISBN 978-3-428-14610-9
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ISBN 978-3-428-84610-8
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Beschreibung

Oliver H. Ramcke untersucht in seiner Arbeit im Schnittstellenbereich des Arbeits-, Gesellschafts- und Europarechts eine Frage zur Mitbestimmung in der Societas Europaea (SE). Zur Sicherung des Bestandschutzes von Arbeitnehmer-Beteiligungsrechten soll eine Generalklausel in Form eines Missbrauchsverbots verhindern, dass Gründer eine SE nutzen, um Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer zu verkürzen. Der Autor zeigt auf, wann eine Unternehmensgestaltung unter Einsatz der SE noch als mitbestimmungsrechtlich zulässig, wann hingegen schon als missbräuchlich anzusehen ist. Auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer rechtsvergleichenden Untersuchung verschiedener mitgliedstaatlicher Umsetzungskonzepte schlägt er einen Prüfungsmaßstab für den »Missbrauch einer SE« vor. Abschließend konkretisiert Ramcke mithilfe einer systematisierenden Fallgruppenbildung den Missbrauch einer SE an praktischen Einzelfällen.

Die Arbeit wurde mit dem Christian-Wilde-Dissertationspreis 2014 des Instituts für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht (BLS) sowie mit dem Dissertationspreis 2014 des Hamburger Vereins für Arbeitsrecht ausgezeichnet.

Inhaltsübersicht

Einleitung

Untersuchungsgegenstand – Untersuchungsziel – Untersuchungsgang

I. Einführung in die Problematik des »Missbrauchs einer SE«

Europäisierung der Arbeitnehmerbeteiligung durch die SE-Richtlinie – SE-Beteiligungsmodell als Gesichtspunkt bei der Rechtsformwahl

II. Konkretisierung der Missbrauchsschranke des Art. 11 SE-RL

Richtlinien-Vorgabe des Art. 11 SE-RL – Dogmatische Einordnung – Methodik der Normkonkretisierung – Ausfüllung des Art. 11 SE-RL mittels Normkonkretisierung – Prüfungsmaßstab für den »Missbrauch einer SE«

III. Legislative Konkretisierungen des Art. 11 SE-RL durch mitgliedstaatliche Umsetzungsgesetze

Stand der Umsetzungen des Art. 11 SE-RL in den Mitgliedstaaten – Umsetzung des Art. 11 SE-RL in Deutschland in §§ 43, 45 SEBG – Legislative Konkretisierungen des Art. 11 SE-RL in weiteren Mitgliedstaaten – Schlussfolgerungen aus dem Vergleich mit Konkretisierungen in anderen mitgliedstaatlichen Umsetzungsgesetzen

IV. Konkretisierung des »Missbrauchs der SE« durch Fallgruppen-Bildung

Missbrauch durch Maßnahmen bei der Gründung einer SE – Missbrauch durch Maßnahmen nach Gründung einer SE

V. Zusammenfassung der Ergebnisse der Untersuchung

Thesen

Anhang: Mitgliedstaatliche Regelungen zur Umsetzung von Art. 11 SE-RL

Literaturverzeichnis

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