Die Klage unter gesamtschuldnerisch haftenden Streitgenossen

Prozessuale Neuregelung des Gesamtschuldnerausgleichs im Baurecht

2020. 154 S.
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ISBN 978-3-428-15866-9
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Beschreibung

Die seit ihrer Etablierung durch das Grundsatzurteil des BGH seitens der Architekten kritisierte gesamtschuldnerische Haftung des bauüberwachenden Architekten und des ausführenden Bauunternehmens stand bei den Beratungen über das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts zur Diskussion. Doch obwohl der Gesetzgeber eingeräumt hat, dass eine wirtschaftlich stärkere Belastung der Architekten und damit ein Ungleichgewicht vorliege, das beseitigt werden müsse, hat er an der gesamtschuldnerischen Haftung zum Schutz des Bestellers festgehalten und mit der Einführung des § 650t BGB eine wenig wirksame Minimallösung gefunden.

Die Untersuchung zeigt, wie unter Beibehaltung der materiell-rechtlichen Grundsätze der gesamtschuldnerischen Haftung durch das Prozessrechtsinstitut der gesamtschuldnerischen Befreiungsklage die Stellung des Architekten gestärkt werden kann und muss. Grundlage ist eine prozessuale Privilegierung des Befreiungsanspruchs aus § 426 BGB, der derzeit in der Baurechtspraxis mangels Möglichkeiten der rechtzeitigen prozessualen Durchsetzung ein Schattendasein führt.

Inhaltsübersicht

Einleitung
Materiell-rechtliche Grundlagen der prozessualen Neuregelung – Gang der Untersuchung

1. Die Klage unter gesamtschuldnerisch haftenden Streitgenossen als Drittwiderklage
Streitgenosse als »Dritter« im Sinne der Drittwiderklage – Der Inhalt des zwischen den gesamtschuldnerisch haftenden Streitgenossen geltend gemachten Anspruchs und sein Bezug zum Hauptklagebegehren – Fazit

2. Die Klage unter gesamtschuldnerisch haftenden Streitgenossen als streitgenössische Erweiterungsklage
Waffengleichheit als Hauptargument für die Zulässigkeit der streitgenössischen Erweiterungsklage – Regelungslücke in der ZPO: Abgrenzung der streitgenössischen Erweiterungsklage von der Garantieklage – Fazit

3. Die Klage unter gesamtschuldnerisch haftenden Streitgenossen als Prozessrechtsinstitut eigener Art (»gesamtschuldnerische Befreiungsklage«)
Notwendigkeit der gesamtschuldnerischen Befreiungsklage – Herleitung der gesamtschuldnerischen Befreiungsklage als Prozessrechtsinstitut eigener Art – Abgrenzung zur Garantieklage – Prozessuale Folgefragen – Zwangsvollstreckungsverfahren – Auswirkung auf das selbstständige Beweisverfahren nach §§ 485 ff. ZPO – Fazit

Zusammenfassung und Ausblick

Literaturverzeichnis, Sachwortregister

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