Zugleich ein Beitrag zur Dogmatisierung der Steuerhinterziehung
Beschreibung
Die vollumfängliche Korrektur von rechtswidrigen Steuerbescheiden kann nur innerhalb der vorgesehenen Rechtsbehelfsfristen verlangt werden. Lässt der Steuerpflichtige diese Fristen verstreichen, so hat er sich mit einer im Vergleich zur gesetzlichen Steuerschuld zu hohen Steuerfestsetzung abzufinden. Die Versuchung für den Steuerpflichtigen ist groß, sich eine nachträgliche Korrektur über unrichtige Tatsachen zu erschleichen, indem entweder der Zugang des rechtswidrigen Steuerbescheides geleugnet oder Gründe für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfunden werden. Der Verfasser geht der ursprünglich vom OLG Hamm (Beschluss vom 14.10.2008 – 4 Ss 345/08) verneinten Frage nach, ob eine bloß steuerverfahrensrechtlich ungerechtfertigte Korrektur einer bereits bestandskräftigen Steuerfestsetzung eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) darstellen kann. Er kommt insbesondere unter Zuhilfenahme von anerkannten Grundsätzen der Bestandskraft von Steuerbescheiden zu dem Ergebnis, dass »Fristerschleichungen« den Taterfolg der Erlangung von ungerechtfertigten Steuervorteilen erfüllen.
Inhaltsübersicht
Einleitung
I. Die Ursachen und Folgen einer fehlerbehafteten Steuerfestsetzung
1. Die Verfahrensabschnitte im Steuerrecht
2. Die Änderung einer endgültigen Steuerfestsetzung
3. Weitere Anlässe zur Begehung einer »Fristerschleichung«
II. Die Steuerhinterziehung durch »Fristerschleichung«
1. Der strafrechtliche Charakter der Steuerhinterziehung
2. Rechtsgutsbeeinträchtigung durch »Fristerschleichung«
3. Die Subsumtion der »Fristerschleichung« unter den Tatbestand der Steuerhinterziehung, zugleich: Zusammenfassung der Ergebnisse
Literaturverzeichnis
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