Beschreibung
Die höchstrichterliche Rechtsprechungsgeschichte zur Haftung von Gesellschaftern ist von einer markanten Anwendungshäufigkeit des § 826 BGB geprägt. Das Werk führt durch diese Rechtsprechungsgeschichte und untersucht aus methodischer Sicht die Gründe für den häufigen Rückgriff auf die deliktsrechtliche Generalklausel.
Im Laufe der Untersuchung macht das Werk deutlich, dass sich die Sittenwidrigkeit wie kaum ein anderer unbestimmter Rechtsbegriff des Zivilrechts als Vehikel der Rechtsfortbildung heranziehen lässt. Der Autor schlägt im Bereich der Haftung des Gesellschaftsrechts vor, sich von kaum greifbaren moralischen Kategorien zur Haftungsbegründung auf Grundlage der Sittenwidrigkeit abzuwenden und neue funktionale Begründungsmuster in der Rechtsökonomie zu suchen.
Inhaltsübersicht
1. Einleitung
2. Anwendungsfälle der Haftung von Gesellschaftern nach § 826 BGB
Schädigung der Mitgesellschafter – Schädigung der Gesellschaftsgläubiger – Schädigung der Gesellschaftergläubiger – Sonstige Anwendungsfälle
3. Tatbestand der Haftung von Gesellschaftern nach § 826 BGB
Handlung – Sittenwidrigkeit – Vorsatz – Kausal verursachte Schädigung – Schutzzweckzusammenhang
4. Haftung von Gesellschaftern nach § 826 BGB im System des Gesellschaftsrechts
Schutz der Mitgesellschafter – Unmittelbarer Schutz der Gesellschaftsgläubiger – der Haftungsdurchgriff – Schutz der Gesellschaft
5. Rechtsfortbildendes Wirken der Anwendung des § 826 BGB im Kontext der Gesellschafterhaftung
Rechtsfortbildung durch § 826 BGB und das Tatbestandsmerkmal der Sittenwidrigkeit – Das Wirken des funktionalistisch-delegativen Modells der Sittenwidrigkeit außerhalb des Gesellschaftsrechts – Das Wirken des funktionalistisch-delegativen Modells des § 826 BGB im Gesellschaftsrecht – Grenzen der Rechtsfortbildungsfunktion des § 826 BGB im Gesellschaftsrecht – Funktionalistisch-delegatives Modell der Sittenwidrigkeit und der neue Methodenstreit
6. Inhalt der Rechtsfortbildung zur Gesellschafterhaftung auf Grundlage des § 826 BGB
Rechtsfortbildende funktionale Anwendung des § 826 BGB – Funktionale Rechtsfortbildung durch die Sittenwidrigkeit im Lauterkeitsrecht – Maßstäbe der funktionalen rechtsfortbildenden Anwendung des § 826 BGB bei der Haftung von Gesellschaftern – Funktionale Anwendung des § 826 BGB jenseits der Sittenwidrigkeit – Bedenken gegen eine Funktionalisierung – Fazit
Literatur- und Stichwortverzeichnis
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