Beschreibung
Die Einigungsstelle ist ein besonderes betriebsverfassungsrechtliches Konfliktlösungsorgan, das gemäß § 76 BetrVG »Meinungsverschiedenheiten« zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat »beilegen« soll. Die praktische Bedeutung der Einigungsstelle ist enorm. Für den Arbeitgeber und die im Betrieb tätigen Arbeitnehmer kann es gravierende Auswirkungen haben, wenn der Einigungsstelle Fehler unterlaufen. Hat sie zum Beispiel im Rahmen einer Betriebsänderung über einen Sozialplan zu entscheiden, kann es durchaus um Beträge in Millionenhöhe gehen. Verursachen solche Fehler der Einigungsstelle einen Schaden, stellt sich die Frage, ob die Mitglieder der Einigungsstelle hierfür haften müssen. Diese Frage ist in all ihren Facetten bislang wissenschaftlich nicht hinreichend untersucht worden. Die Autorin hat mit ihrer Arbeit die entsprechenden Forschungslücken geschlossen und ein in sich stimmiges und kohärentes Haftungsmodell für die Mitglieder der Einigungsstelle entwickelt.
Inhaltsübersicht
A. Einleitung
Aktueller Stand der Diskussion – Gang der Untersuchung – Zentrale Begriffe
B. Allgemeiner Teil: Die Einigungsstelle
Rechtsnatur der Einigungsstelle – Zuständigkeit der Einigungsstelle – Zusammensetzung und Bildung der Einigungsstelle – Rechte und Pflichten der Einigungsstellenmitglieder – Verfahren vor der Einigungsstelle – Streitigkeiten während des Einigungsstellenverfahrens – Einigungsstellenspruch – Kosten der Einigungsstelle – Zusammenfassung
C. Besonderer Teil: Die Haftung von Einigungsstellenmitgliedern
Denkbare Konstellationen für eine Haftung – Notwendigkeit der rechtlichen Prüfung einer Haftung – Rechtsstellung der Einigungsstellenmitglieder als Ausgangspunkt – Mögliche Anspruchsgrundlagen für eine Haftung – Konkrete Voraussetzungen einer Haftung nach §§ 280 ff. BGB – Folgen einer Haftung mehrerer Einigungsstellenmitglieder – Rechtsweg für die Durchsetzung etwaiger Schadensersatzansprüche – Darlegungs- und Beweislast im Haftungsprozess – Zusammenfassung
D. Praxishinweise: Empfehlungen für Einigungsstellenmitglieder
Vereinbarung einer Haftungsbeschränkung – Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung – Zusammenfassung
E. Ausblick
De lege lata – De lege ferenda
F. Ergebnisse
Literaturverzeichnis
Sachwortregister
Themen
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