Die Grenzen des Tatsachenbegriffs, insbesondere bei der betrügerischen Täuschungshandlung
2003. 479 S.
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ISBN 978-3-428-11041-4
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Beschreibung

Susanne Thomma beschäftigt sich mit der Frage, ob auf Unmögliches gerichtete Behauptungen - insbesondere phantastische und okkultistische Schwindeleien - betrügerische Täuschungshandlungen darstellen. Dabei wird die seit langem ganz h. M. in Rechtsprechung und Literatur, die solche Behauptungen ohne Weiteres unter den Begriff der Tatsachenbehauptung subsumiert, kritisch hinterfragt.

Parallelen zu dem Problemkreis der Werbung und anderen Fallgestaltungen mit Bezug zu Irrealem führen zu dem Schluss, dass das Tatbestandsmerkmal "Tatsache" nur durch das Erfordernis der Möglichkeit des behaupteten Vorgangs oder Zustands die ihm zugedachte restriktive Funktion erfüllen kann. So können solche Behauptungen aus dem Betrugstatbestand ausgeschieden werden, ohne dass auf unbestimmte Kriterien des Opfermitverschuldens zurückgegriffen werden muss. Der Okkultgeschädigte ist dabei durch zivilrechtliche Ansprüche ausreichend geschützt.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Die historische Entwicklung des Tatsachenbegriffs und seiner Abgrenzung zu den Werturteilen, dargestellt an der Genese des Betrugstatbestands - 2. Untersuchung des herrschenden Tatsachenbegriffs und Analyse der einzelnen Elemente im Hinblick auf "unmögliche Tatsachen", insbesondere "okkultistische" bzw. "parapsychologische Tatsachen" - 3. Analyse einzelner Urteile, die sich mit Fällen aus dem Bereich des Okkulten, Übersinnlichen im Hinblick auf eine (Betrugs-)Strafbarkeit zu befassen hatten - 4. Analyse des Inhalts und der Reichweite der Begriffe des "Vorspiegelns" und der "(Tatsachen-)Behauptung" - 5. Bezüge zu den viktimodogmatischen Ansätzen bzw. Lehren zum Opfermitverschulden - 6. Die Ausscheidung von "marktschreierischer Reklame" und "übertriebenen Anpreisungen" aus dem Betrugstatbestand sowie Parallelen und Unterschiede zur Fallgruppe des Okkultschwindels - 7. Zusammenfassung der bisher gewonnenen Ergebnisse sowie Entwicklung und Darstellung der eigenen Lösungskonzeption - 8. Der "Kunstgriff" über die Figur der inneren Tatsachen - 9. Bezüge zur Figur des abergläubischen, irrealen Versuchs sowie zu anderen Fallkonstellationen mit Bezug zu Aberglauben und Irrealem als Beleg für die Irrelevanz von Okkultbehauptungen im Rahmen des Betrugstatbestands - 10. Verbleibender Schutz des Okkultgeschädigten durch das Zivilrecht - 11. Anderweitige Möglichkeiten des Einschreitens gegen Okkultschwindler, insbesondere ordnungswidrigenkeiten- bzw. verwaltungsrechtliches Vorgehen - 12. Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeit - Literatur- und Sachwortverzeichnis

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