Die Gewährleistung der IT-Sicherheit Kritischer Infrastrukturen

Am Beispiel der Pflichten des IT-Sicherheitsgesetzes und der RL (EU) 2016/1148

2018. 480 S.
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Beschreibung

Der IT-Einsatz birgt neuartige Sicherheitsherausforderungen. Mit dem IT-Sicherheitsgesetz und dem Gesetz zur Umsetzung der RL (EU) 2016/1148 wurde die neue Rechtsmaterie der Pflichten zur IT-Sicherheit Kritischer Infrastrukturen geschaffen. Die Untersuchung analysiert diese und ordnet sie in verfassungs- wie unionsrechtliche Zusammenhänge ein. Die zentralen Begriffe der IT-Sicherheit und der Kritischen Infrastrukturen werden geklärt und die Pflichten zur IT-Sicherheit anhand Regelungsstruktur und -gegenstand als Risikosteuerungsrecht und Schnittmenge verschiedener Rechtsmaterien qualifiziert. Den Infrastrukturbetreibern wird die Gewährleistung der IT-Sicherheit durch eine zentrale Sicherungspflicht und ergänzende Nachweis- und Meldepflichten auferlegt. Zugleich wird ihnen ein Raum der Eigenverantwortung belassen. Im Zusammenwirken der Betreiber mit dem BSI gewährleistet der Pflichtenkanon die IT-Sicherheit auf einem einheitlichen Niveau und ist zugleich für eine Dynamisierung offen.

Inhaltsübersicht

Einführung

1. IT-Sicherheit Kritischer Infrastrukturen als Herausforderung

Sicherheitsherausforderungen durch den Einsatz von IT – Klärung der zentralen Begriffe – Rechtssystematische Einordnung

2. IT-Sicherheit Kritischer Infrastrukturen zwischen staatlicher Verantwortung und privater Pflichtigkeit

Objektiv-rechtliche Grundlagen der Betreiberpflichten zur IT-Sicherheit Kritischer Infrastrukturen im Verfassungs- und Unionsprimärrecht – Betreiberpflichten als Ausfluss privater Pflichtigkeit

3. Die normative Gewährleistung der IT-Sicherheit

Personelle Begrenzungen der Pflichten zur Gewährleistung der IT-Sicherheit – Die Pflichten zur Gewährleistung der IT-Sicherheit – Die Rolle des BSI – Verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit der Inpflichtnahme Privater

4. Schlussbetrachtung

Zusammenführung – Thesen

Literaturverzeichnis

Sachregister

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