Die Geschäftsanmaßung

Zur Funktion des § 687 Abs. 2 BGB im privatrechtlichen Anspruchssystem

2000. 527 S.
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ISBN 978-3-428-09699-2
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Beschreibung

Der Autor untersucht Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen der Vorschrift über die Geschäftsanmaßung (§ 687 II BGB) und deren Bedeutung im zivilrechtlichen Anspruchssystem.

Die Tatbestandsmerkmale des § 687 II BGB bestimmt der Verfasser in bewußter Abgrenzung zum Tatbestand der fremdnützigen Geschäftsführung ohne Auftrag, zur Eingriffskondiktion und zum Tatbestand des § 823 I BGB. Der Verfasser vertritt die Auffassung, daß die Merkmale des objektiv fremden Geschäfts bei der fremdnützigen Geschäftsführung nicht auf § 687 II BGB übertragbar sind, daß die bereicherungsrechtliche Zuweisungslehre im Bereich des § 687 II BGB unanwendbar und der Tatbestand des § 687 II BGB nicht auf die Verletzung absoluter Rechte im Sinne des § 823 I BGB beschränkt ist. Das entscheidende Kennzeichen der Geschäftsanmaßung sieht der Verfasser in der Ausübung einer durch Abstraktion von den konkreten Modalitäten der Geschäftsführung zu ermittelnden fremden Handlungsbefugnis.

Im Mittelteil der Untersuchung befaßt sich Ebert mit den Rechtsfolgen des § 687 II BGB und ihrem Verhältnis zur Bereicherungshaftung und zur dritten Schadensberechnungsmethode bei Immaterialgüterrechtsverletzungen. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß sich aus dem Zusammenspiel von Eingriffskondiktion, dreifacher Schadensberechnung und § 687 II BGB ein sinnvoll nach dem Verschuldensgrad abgestuftes System der zivilrechtlichen Vorteilsabschöpfung ergibt. Die besondere Bedeutung des § 687 II BGB liegt darin, daß nur diese Vorschrift die vollständige Abschöpfung des wirtschaftlichen und technischen Eingriffserwerbs sowie ungegenständlicher Vorteile ermöglicht und somit wissentliche Rechtsverletzungen unrentabel macht.

Im Schlußteil der Arbeit werden die Anwendungsmöglichkeiten des § 687 II BGB bei Verletzung absoluter und obligatorischer Rechte sowie bei Wettbewerbsverstößen dargestellt.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: Einleitung: Klärung der Terminologie - Die Entstehungsgeschichte des § 687 Abs. 2 BGB - Die Bedeutung des § 687 Abs. 2 BGB in der Rechtspraxis - 1. Teil: Der Tatbestand des § 687 Abs. 2 BGB: Der objektive Tatbestand des § 687 Abs. 2 BGB - Der subjektive Tatbestand des § 687 Abs. 2 BGB - 2. Teil: Die Rechtsfolgen des § 687 Abs. 2 BGB: Grundgedanken der Rechtsfolgenregelung - Die Geltendmachung der Ansprüche durch den Geschäftsherrn - Der Herausgabeanspruch - Die Verweisung des § 687 Abs. 2 S. 1 BGB auf § 677 BGB - Der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch - Das Verhältnis der Ansprüche des Geschäftsherrn zueinander - Der Gegenanspruch des Geschäftsführers - 3. Teil: Die Bedeutung des § 687 Abs. 2 BGB im Anspruchssystem: Überblick über die konkurrierenden Ansprüche - Das Verhältnis der Haftung aus § 687 Abs. 2 BGB zur Bereicherungshaftung - Das Verhältnis der Haftung aus § 687 Abs. 2 BGB zur dritten Schadensberechnungsmethode - Zusammenfassende Bewertung der Bedeutung des § 687 Abs. 2 BGB im Anspruchssystem - 4. Teil: Die Anwendungsgebiete des § 687 Abs. 2 BGB: Die Verletzung von Rechten im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB - Die Verletzung von Wettbewerbsnormen - Die Verletzung relativer Rechte - Zusammenfassung - Literaturverzeichnis - Sachregister

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